+ All Categories
Home > Documents > OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan...

OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan...

Date post: 26-Aug-2020
Category:
Upload: others
View: 1 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
34
OFFENLEGUNGSBERICHT2018 NACHART. 435 BIS455 CRRDER VR-BANKFLÄMINGEG
Transcript
Page 1: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

OFFENLEGUNGSBERICHT 2018

NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR-BANK FLÄMING EG

Page 2: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Inhaltsverzeichnis1

Präambel ................................................................................................................................3

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................................4

Eigenmittel (Art. 437) ..............................................................................................................6

Eigenmittelanforderungen (Art. 438) .......................................................................................7

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442).........................................................................................8

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) .......................................................................................14

Kapitalpuffer (Art. 440) .........................................................................................................15

Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................................................16

Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................................................16

Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...................16

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................................17

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................................18

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ...............................................19

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ...............................................................................21

Verschuldung (Art. 451) ........................................................................................................23

Anhang .................................................................................................................................26

I. Offenlegung der Kapitalinstrumente .......................................................................26

II. Offenlegung der Eigenmittel ...................................................................................28

1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.

Page 3: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 3/34

Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem La-gebericht gelesen werden.

Page 4: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 4/34

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)

1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festge-legten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Ge-schäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.

2 Zusätzlich verweisen wir auf die Ausführungen zur „Gesamtbanksteuerung, Risikoma-nagement“ als Teil des Lageberichtes veröffentlicht im Bundesanzeiger.

3 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grund-sätze: Die zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berück-sichtigen das Ziel der Fortführung unseres Instituts und damit implizit auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht. Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Risikobegrenzung durch Übertragung nicht strategiekonformer Risiken auf andere Marktteilnehmer (beispielsweise über Versicherungsverträge). Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen durch quantitative Instru-mente (u.a. Limitsysteme) oder qualitative Risikoanalysen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken. Verwendung rechtlich geprüfter Verträge. Die Festlegung der wesentlichen Elemente der Risikosteuerung sowie der wesentli-chen Annahmen werden vom Vorstand beschlossen.

4 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die we-sentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risi-kodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken, Planer-gebnis) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Ri-sikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Ge-schäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit be-rücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adres-senausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) sowie operationelle Risiken und mögliche Planabweichungen. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie wer-den in einer Gesamtübersicht der Operationellen Risiken erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse be-grenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank ein-bezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.

Page 5: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 5/34

5 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den ge-schäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Ge-schäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.

6 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Res-sourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.

7 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vor-stand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesi-chert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.

8 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informati-onsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risi-kocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informati-onsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstat-tung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.

9 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Stan-dards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig si-cherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Ver-fahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsys-teme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risi-komanagementverfahren als angemessen und wirksam.

10 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken mo-natlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.

11 Per 31.12.2018 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 20,5 Mio. €, die Auslastung lag bei 55,9%.

12 Unsere Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder nehmen weder weitere Leitungs- noch Aufsichtsratsmandate im Sinne der §§ 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG wahr.

13 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglie-der tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsfüh-rung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 24 Sitzungen statt.

14 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwick-lung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risiko-tragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten we-sentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergan-genen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen.

15 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.

Page 6: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 6/34

Eigenmittel (Art. 437) 16 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmun-gen in Anspruch.

17 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigen-mittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:

Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR

Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 51.868

Korrekturen / Anpassungen

- Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) -2.274

- Gekündigte Geschäftsguthaben -138

- Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital 0

+ Kreditrisikoanpassung 3.979

+ Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 5.989

+/- Sonstige Anpassungen -257

Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 59.167

*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt

Page 7: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 7/34

Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 18 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:

Risikopositionen Eigenmittelanforde-

rungen TEUR

Kreditrisiken (Standardansatz)Staaten oder Zentralbanken 76Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0Öffentliche Stellen 0Multilaterale Entwicklungsbanken 0Internationale Organisationen 0Institute 3.215Unternehmen 18.729Mengengeschäft 1.875Durch Immobilien besichert 0Ausgefallene Positionen 86Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0Gedeckte Schuldverschreibungen 52Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurtei-lung

0

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 426Beteiligungen 571Sonstige Positionen 432Verbriefungspositionen nach SA 0 darunter: Wiederverbriefung2 0Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz

0

Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 2.438Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) … aus CVA 0

Eigenmittelanforderungen insgesamt 27.900

2 Bei Wiederverbriefungen handelt es sich um Verbriefungen, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool von Forderungen verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden Forderungen eine Verbriefungsposition ist.

Page 8: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 8/34

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 19 Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertrags-partner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrück-stellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rech-nungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.

20 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)

Risikopositionen Gesamtwert TEUR

Durchschnittsbetrag TEUR

Staaten oder Zentralbanken 25.937 28.703 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 12.299 13.617 Öffentliche Stellen 170 171 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 Internationale Organisationen 0 0 Institute 346.773 335.421 Unternehmen 342.985 328.118 davon: KMU 112.039 115.248 Mengengeschäft 77.806 78.599 davon: KMU 30.681 35.186 Durch Immobilien besichert 0 0 davon: KMU 0 0 Ausgefallene Positionen 1.018 1.774 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positio-nen

0 0

Gedeckte Schuldverschreibungen 6.461 6.461 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

0 0

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 5.657 5.478 Beteiligungen 7.134 7.704 Sonstige Positionen 10.447 10.500 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 darunter: Wiederverbriefung 0 0 Gesamt 836.687 816.546

Page 9: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 9/34

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:

Deutschland EU Nicht-EU Gesamt TEUR

Gesamt TEUR

Gesamt TEUR

Staaten oder Zentralbanken 2 22.380 3.555Regionale oder lokale Gebietskör-perschaften 7.800 4.499 0

Öffentliche Stellen 170 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 184.623 111.929 50.221Unternehmen 199.092 70.638 73.255Mengengeschäft 77.642 119 45Durch Immobilien besichert 0 0 0 Ausgefallene Positionen 1.018 0 0 Mit besonders hohem Risiko ver-bundene Positionen 0 0 0

Gedeckte Schuldverschreibungen 0 6.461 0 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Boni-tätsbeurteilung

0 0 0

Organismen für gemeinsame Anla-gen (OGA) 5.657 0 0

Beteiligungen 7.134 0 0 Sonstige Positionen 10.447 0 0 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0 davon: Wiederverbriefung 0 0 0 Gesamt 493.585 216.026 127.076

Page 10: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 10/34

21 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenpar-teien:

Privatkunden (Nicht-Selbst-ständige)

Nicht-Privatkunden

Gesamt TEUR

Gesamt TEUR

davon KMU TEUR

davon Kreditinsti-tute TEUR

davon Grund-stücks- und Wohnungs-wesen TEUR

Staaten oder Zentralbanken 0 25.937 0

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 12.299 0

Öffentliche Stellen 0 170 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 0 346.773 0 346.773 Unternehmen 9.801 333.184 112.039 87.116 Mengengeschäft 45.712 32.094 30.681 Durch Immobilien besichert 0 0 0 Ausgefallene Positionen 123 895 0 Mit besonders hohem Risiko verbundene Posi-tionen 0 0 0

Gedeckte Schuldverschreibungen 0 6.461 0

Positionen gegenüber Instituten und Unterneh-men mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 5.657 0 Beteiligungen 0 7.134 0 Sonstige Positionen 0 10.447 0 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0 darunter: Wiederverbriefungen 0 0 0 Gesamt 55.636 781.051 142.720

Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolu-men der Nicht-Privatkunden.

Page 11: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 11/34

22 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 JahrTEUR

1 bis 5 JahreTEUR

> 5 JahreTEUR

Staaten oder Zentralbanken 2.002 10.387 13.548 Regionale oder lokale Gebietskör-perschaften 7.800 4.499 0

Öffentliche Stellen 125 0 45 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 105.895 136.926 103.952 Unternehmen 85.843 63.685 193.457 Mengengeschäft 41.653 6.946 29.207 Durch Immobilien besichert 0 0 0 Ausgefallene Positionen 590 206 222 Mit besonders hohem Risiko ver-bundene Positionen 0 0 0

Gedeckte Schuldverschreibungen 499 5.962 0 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Boni-tätsbeurteilung

0 0 0

Organismen für gemeinsame Anla-gen (OGA) 0 0 5.657

Beteiligungen 0 0 7.134 Sonstige Positionen 10.447 0 0 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0 davon: Wiederverbriefung 0 0 0 Gesamt 254.854 228.611 353.222

In der Spalte „> 5 Jahre“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten.

Page 12: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 12/34

23 Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebil-det. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.3 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rück-stellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben

24 Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:

Wesentliche Wirtschafts-zweige

Gesamtinan-spruchnahme aus notlei-denden Krediten TEUR

BestandEWB TEUR

BestandPWB TEUR

BestandRückstel-lungen TEUR

Nettozu-führg./ Auflösung von

EWB/Rück-stellungen TEUR

Direktab-schreibun-gen TEUR

Eingänge auf

abgeschrie-bene Forde-rungen TEUR

Privatkunden 67 30 0 -21Firmen-kunden 773 395 0 -43- Energie-u. Was-serv., Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden 454 274 0 -7- Verarbeitendes Gewerbe 113 7 0 6- Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) 110 39 0 39Summe 755 36 43

Alle hier nicht aufgeführten Wirtschaftszweige aus notleidenden Forderungen des Firmen-kundengeschäftes haben einen Anteil kleiner 10 % an der Gesamtinanspruchnahme. Wir verzichten aus Wesentlichkeitsgründen auf die Darstellung notleidender Forderungen nach bedeutenden Regionen, da wir eine regional tätige Genossenschaftsbank sind.

3 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung

Page 13: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 13/34

25 Entwicklung der Risikovorsorge:

Anfangs-be-stand

der PeriodeTEUR

Zuführungenin der Peri-ode TEUR

Auflösung TEUR

Verbrauch TEUR

wechsel-kursbedingteund sonstigeVeränderun-

gen TEUR

Endbestand der PeriodeTEUR

EWB 605 49 113 116 0 425 Rückstellungen 0 0 0 0 0 0 PWB 126 629 0 0 0 755

26 Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poors, Moodys und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance, Governments – Sovereigns, Coverments – Supranationals und Structured Finance – Covered Bonds benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen (Industrie-) Unternehmen, Fi-nanzinstitute – Versicherung, Finanzinstitute – Covered Bonds, Staaten & supranationale Organisationen und Strukturierte Finanzierungen – Covered Bonds benannt. Für die Ra-tingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institu-tions – Covered Bonds, Sovereigns & Surpranationals und Insurance benannt.

Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kre-ditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:

Risiko- gewicht in %

Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung

0 206.699 218.9322 0 04 5.963 5.96310 6.461 6.46120 186.902 191.22935 0 050 126.588 126.58870 0 075 77.806 72.521100 219.898 208.647150 713 689250 0 0370 ... ... 1250 ... ...

Sonstiges 5.657 5.657Abzug von den Eigenmitteln 0 0

Page 14: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 14/34

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)27 Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zent-ralbank.

28 Insgesamt lässt sich unser Kreditderivategeschäft wie folgt untergliedern: eigenes Kreditportfolio (Nomi-

nalwert) gekauft verkauft

Art der Kreditderivate a) OTC-Produkte CDS Sonstige Kreditderivate

b) in strukturierte Produkte eingebundene Kreditderivate CDS Sonstige Kreditderivate

0 TEUR 0 TEUR

0 TEUR 62.700 TEUR

62.700 TEUR 0 TEUR

Page 15: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 15/34

Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bun-desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

29 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers (in TEUR)

Allge-meine Kredit-ri-sikoposi-tionen

Risi-koposi-tion im Han-dels-buch

Ver-brie-fungs-risi-kopo-sition

Eigenmittelanforderungen

Deutschland 234.067 k.A. k.A. 15.690 k.A. k.A. 15.690 70,77 0,00

Australien 7.483 k.A. k.A. 299 k.A. k.A. 299 1,35 0,00

Belgien 4.196 k.A. k.A. 256 k.A. k.A. 256 1,15 0,00

Finnland 1.968 k.A. k.A. 157 k.A. k.A. 157 0,71 0,00

Frankreich 23.429 k.A. k.A. 826 k.A. k.A. 826 3,73 0,00

Großbritannien 17.932 k.A. k.A. 935 k.A. k.A. 935 4,22 1,00

Irland 1.998 k.A. k.A. 160 k.A. k.A. 160 0,72 0,00

Italien 2.990 k.A. k.A. 120 k.A. k.A. 120 0,54 0,00

Japan 10.030 k.A. k.A. 401 k.A. k.A. 401 1,81 0,00

Jersey 1.500 k.A. k.A. 60 k.A. k.A. 60 0,27 0,00

Kanada 2.565 k.A. k.A. 103 k.A. k.A. 103 0,46 0,00

Luxemburg 1.500 k.A. k.A. 120 k.A. k.A. 120 0,54 0,00

Mexico 3.121 k.A. k.A. 125 k.A. k.A. 125 0,56 0,00

Niederlande 13.477 k.A. k.A. 404 k.A. k.A. 404 1,82 0,00

Norwegen 2.496 k.A. k.A. 40 k.A. k.A. 40 0,18 2,00

Österreich 3.014 k.A. k.A. 121 k.A. k.A. 121 0,54 0,00

Schweden 3.025 k.A. k.A. 161 k.A. k.A. 161 0,73 2,00

Schweiz 7.502 k.A. k.A. 436 k.A. k.A. 436 1,97 0,00

Spanien 1.964 k.A. k.A. 157 k.A. k.A. 157 0,71 0,00

Vereinigte Staaten 37.797 k.A. k.A. 1.560 k.A. k.A. 1.560 7,04 0,00

Sonstige 2.407 k.A. k.A. 42 k.A. k.A. 42 0,18 0,00

Summe 384.461 22.173 22.173 100

Länder mit einem Anteil von <= 0,2 % der RWA pro Land und Kapitalpuffer = 0% haben wir in der Position „Sonstige“ zusammengefasst.

Page 16: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 16/34

30 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Spalte

Gesamtrisikobetrag 348.749 TEUR Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,06% Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 210 TEUR

Marktrisiko (Art. 445) 31 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die auf-sichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.

32 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.

Operationelles Risiko (Art. 446) 33 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindi-katoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.

Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungs-positionen (Art. 447) 34 Das Unternehmen hält ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der ge-genseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:

Verbund- beteiligungen

Buchwert TEUR

beizulegender Zeitwert TEUR

Börsenwert TEUR

STRATEGISCHE BETEILIGUNGENAndere Beteiligungspositionen

7.134 7.213

Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehen-den latenten Neubewertungsgewinne betragen 79 TEUR.

Page 17: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 17/34

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 35 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resul-tiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einer Absenkung der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Li-mitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.

36 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus auch barwertig (unter Nutzung von Zins-management innerhalb VR-Control) gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:

Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zins-sensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung un-terliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertver-änderung einbezogen.

Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ab-lauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt wor-den. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Einlagen.

Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt.

Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgege-benen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Auf-grund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten.

Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsbuchbarwerts

TEUR

Erhöhung des Zinsbuchbarwerts

TEUR Summe -8.375 +10.677

37 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz ge-messen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsin-ternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksich-tigt.

Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen ange-setzt.

In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. Wir planen mit einer in der Geschäfts- und Ri-sikostrategie dokumentierten Geschäftsstruktur. Dabei wird grundsätzlich ein modera-ter Anstieg der Kundeneinlagen unterstellt

Page 18: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 18/34

Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinssze-narien:

VR-Zinsszenario Standard „Steigend“ VR-Zinsszenario Standard „Fallend“ VR-Zinsszenario Standard „Drehung kurzes Zinsende steigend“ VR-Zinsszenario Standard „Drehung kurzes Zinsende fallend“

Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsergebnisses

TEUR

Erhöhung des Zins-ergebnisses TEUR

Summe Szena-rio „Steigend“:

0 238

Summe Szena-rio „Fallend“:

165 0

Summe Szena-rio „Drehung kurzes Zinsende steigend“:

0 260

Summe Szena-rio „Drehung kurzes Ende fal-lend“:

189 0

Außerdem verwenden wir zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen Stress-Zinsszenarien.

Es werden vier historische Szenarien und ein hypothetisches Szenario angewandt. Die historischen Szenarien werden über vier VR-Zinsszenarien Stress abgebildet. Das hypothetische Szenario ist außergewöhnlich und plausibel.

38 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor.

Page 19: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 19/34

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 39 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet. 40 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir kei-nen Gebrauch.

41 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähi-gen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungs-prozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicher-ten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristi-schen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der ver-wendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien einge-führt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.

42 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Ver-wässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:

a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung Bürgschaften und Garantien

b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten (an uns abgetretene Bausparguthaben der Bau-sparkasse Schwäbisch Hall)

Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzi-elle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.

43 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir lediglich Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen mit Adressen aus dem Genossen-schaftlichen FinanzVerbund eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert.

44 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien han-delt es sich hauptsächlich um

öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörper-schaften),

inländische Kreditinstitute,

Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moodys verfügen.

Page 20: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 20/34

45 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicher-ten Positionswerten:

Forderungsklassen

Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...

Gewährleistungen / Lebensversiche-rungen TEUR

finanzielle Sicherheiten

TEUR Zentralregierungen 0 0Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 0Sonstige öffentliche Stellen 170 0Institute 0 0Mengengeschäft 3.766 1.519Unternehmen 6.007 5.123Ausgefallende Positionen 96 48

Page 21: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 21/34

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)

46 Übersicht über belastete und unbelastete Vermögenswerte:

Meldebogen A-belastete und unbelastete Vermögenswerte Buchwert der belaste-ten Vermögenswerte

TEUR

Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermö-genswerte TEUR

Buchwert der unbelas-teten Vermögenswerte

TEUR

Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Ver-mögenswerte TEUR

Vermögenswerte des berichten-den Instituts

43.528 588.131

Eigenkapitalinstrumente 0 11.311Schuldverschreibungen 0 0 396.155 405.968davon: gedeckte Schuldver-schreibungen

0 0 6.461 7.144

davon: von Staaten begeben 0 0 26.680 28.470davon: von Finanzunternehmen begeben

0 0 265.465 270.018

davon: von Nichtfinanzunterneh-men begeben

0 0 102.881 106.899

Sonstige Vermögenswerte 0 13.500

Meldebogen B-Entgegengenommene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausge-gebenen eigenen Schuldtitel TEUR

Beizulegender Zeitwert der unbelas-teten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen

TEUR

Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0jederzeit kündbare Darlehen 0 0Aktieninstrumente 0 0Schuldverschreibungen 0 0 davon: gedeckte Schuldverschreibungen 0 0

davon: von Staaten begeben 0 0 davon: von Finanzunternehmen begeben 0 0 davon: von Nichtfinanzunternehmen begeben 0 0Darlehen und Kredite außer jederzeit kündbaren Darle-hen

0 0

Sonstige erhaltene Sicherheiten 0 0

Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS

0 0

Eigene gedeckte Schuldverschreibungen und bege-bene, noch nicht als Sicherheit hinterlegte forde-rungsunterlegte Wertpapiere

0

Summe der Vermögenswert, entgegengenommenen Sicherheiten und begebenen eigenen Schuldver-schreibungen

43.528

Page 22: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 22/34

47 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.18 be-trug 7,02%.

48 Angaben zur Höhe der Belastung

Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus

Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln, Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 4,31% verändert.

Page 23: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 23/34

Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschul-dungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:

Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschul-dungsquote

Anzusetzender Wert (TEUR)

1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 643.568

2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert wer-den, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören k.A.

3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rech-nungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopo-sitionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)

(1.473)

4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente k.A. 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) k.A.

6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanziel-ler Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 131.329

EU-6a

(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositi-onsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)

k.A.

EU-6b

(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)

k.A.

7.1 Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition) 7.049

7.2 Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition) k.A. 8. Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 780.473

Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für

die CRR-Verschuldungsquote

Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)

1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 649.160

2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) (16)

3 Summe der bilanzwirksamenRisikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 649.144

Risikopositionen aus Derivaten

4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) k.A.

5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Be-zug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) k.A.

EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode k.A.

Page 24: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 24/34

6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestell-ten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bi-lanzaktiva abgezogen werden

k.A.

7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivat-geschäften) k.A.

8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) k.A.

9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate k.A.

10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) k.A.

11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) k.A.

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte k.A.

13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) k.A.

14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva k.A.EU-14a

Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A.

15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften k.A.EU-15a

(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) k.A.

16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäf-ten (Summe der Zeilen 12 bis 15a) k.A.

Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 187.524 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) (56.195)

19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 131.329

(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen

EU-19a

(Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezo-gene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))

k.A.

EU-19b

(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen k.A.

Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital 49.199

21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 780.473

Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 6,30

Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Vollständig eingeführt

EU-24

Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens 1.473

Page 25: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 25/34

Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risi-kopositionen)

Risikopositionswerte für die CRR-

Verschuldungsquote

EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: 649.160

EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs k.A.

EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 649.160 EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 6.461

EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behan-delt werden 21.937

EU-6

Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multi-lateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentli-chen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden

4.573

EU-7 Institute 301.953

EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert k.A. EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 32.735EU-10 Unternehmen 257.395

EU-11

Ausgefallene Positionen 868

EU-12

Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 23.238

49 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung

Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Stra-tegieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.

50 Beschreibung der Einflussfaktoren

Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2018 6,30%. Folgende wesentliche Einfluss-faktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor:

z.B. bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht, Änderungen in der Kernkapitalausstattung,

Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert.

Page 26: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 26/34

Anhang

I. Offenlegung der Kapitalinstrumente

„Geschäftsguthaben“ (CET1)

1 Emittent VR-Bank Fläming eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumententyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 3.950

9 Nennwert des Instruments 3.950

9a Ausgabepreis 100%

9b Tilgungspreis 100%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Ein-standswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A.

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Page 27: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 27/34

Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwin-gend (zeitlich)

vollständig diskretionär

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwin-gend (in Bezug auf den Betrag)

vollständig diskretionär

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewan-delt wird k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale ja

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutge-schrieben werden.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)

nichtnachrangige Verbindlich-keiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instru-mente nein

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

Page 28: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 28/34

II. Offenlegung der Eigenmittel

Betrag am Tag der Offenlegung*

Verordnung EU (Nr.) 575/2013 Verweis auf

Artikel Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen ver-

bundene Agio 3.95426 (1), 27, 28, 29

davon: Geschäftsguthaben 3.950Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3

davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A.Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3

davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A.Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3

2 Einbehaltene Gewinne k.A.26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sons-

tige Rücklagen) 17.86126 (1)

3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 27.40026 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484

Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft

k.A.486 (2)

5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)

k.A.84

5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwischen-gewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Ab-gaben oder Dividenden

k.A.26 (2)

6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatori-schen Anpassungen

49.215

Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (nega-

tiver Betrag) k.A.34, 105

8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)

-1636 (1) (b), 37

9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige la-

tente Steueransprüche, ausgenommen der-jenigen, die aus temporären Differenzen re-sultieren (verringert um entprechende Steu-erschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

k.A.36 (1) (c), 38

11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Ab-sicherung von Zahlungsströmen

k.A.33 (1) (a)

12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

k.A.36 (1) (d), 40, 159

13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus ver-brieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)

k.A.32 (1)

Page 29: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 29/34

14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten

k.A.33 (1) (b)

15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)

k.A.36 (1) (e), 41

16 Direkte und indirekte Positionen eines Insti-tuts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)

k.A.36 (1) (f), 42

17 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut einge-gangen sind, die dem Ziel dient, dessen Ei-genmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

k.A.36 (1) (g), 44

18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechen-barer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

k.A.36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79

19 Direkte, indirekte und synthetische Positio-nen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanz-branche, an denen das Institut eine wesentli-che Beteiligung hält (mehr als 10 % und ab-züglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

k.A.36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79

20 In der EU: leeres Feld 20aForderungsbetrag aus folgenden Posten, de-

nen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuord-nen ist, wenn das Institut als Alternative je-nen Forderungsbetrag vom Betrag der Pos-ten des harten Kernkapitals abzieht

k.A.36 (1) (k)

20bdavon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)

k.A.36 (1) (k) (i), 89 bis 91

20cdavon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)

k.A.36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258

20ddavon: Vorleistungen (negativer Betrag) k.A.36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige la-

tente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwel-lenwert von 10 %, verringert um entspre-chende Steuerschulden, wenn die Bedingun-gen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

k.A.36 (1) (c), 38, 48 (1) (a)

22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag)

k.A.48 (1)

Page 30: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 30/34

23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernka-pitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Betei-ligung hält

k.A.36 (1) (i), 48 (1) (b)

24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhän-

gige latente Steueransprüche, die aus tem-porären Differenzen resultieren

k.A.36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a)

25aVerluste des laufenden Geschäftsjahres (ne-gativer Betrag)

k.A.36 (1) (a)

25bVorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)

k.A.36 (1) (l)

27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Pos-ten, der das zusätzliche Kernkapital des In-stituts überschreitet (negativer Betrag)

k.A.36 (1) (j)

28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt

-16

29 Hartes Kernkapital (CET1) 49.199Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen ver-

bundene Agio k.A.51, 52

31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungsle-gungsstandards als Eigenkapital eingestuft

k.A.

32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungsle-gungsstandards als Passiva eingestuft

k.A.

33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 aus-läuft

k.A.486 (3)

34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthal-tener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden

k.A.85, 86

35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft

k.A.486 (3)

36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulato-rischen Anpassungen

k.A.

Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen37 Direkte und indirekte Positionen eines Insti-

tuts in eigenen Instrumenten des zusätzli-chen Kernkapitals (negativer Betrag)

k.A.52 (1) (b), 56 (a), 57

Page 31: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 31/34

38 Direkte, indirekte und synthetische Positio-nen des Instituts in Instrumenten des zusätz-lichen Kernkapitals von Unternehmen der Fi-nanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

k.A.56 (b), 58

39 Direkte, indirekte und synthetische Positio-nen des Instituts in Instrumenten des zusätz-lichen Kernkapitals von Unternehmen der Fi-nanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositi-onen) (negativer Betrag)

k.A.56 (c), 59, 60, 79

40 Direkte, indirekte und synthetische Positio-nen des Instituts in Instrumenten des zusätz-lichen Kernkapitals von Unternehmen der Fi-nanzbranche, an denen das Institut eine we-sentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositi-onen) (negativer Betrag)

k.A.56 (d), 59, 79

41 In der EU: leeres Feld 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungs-

kapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts über-schreitet (negativer Betrag)

k.A.56 (e)

43 Regulatorische Anpassungen des zusätzli-chen Kernkapitals (AT1) insgesamt

k.A.

44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) k.A.45 Kernkapital(T1 = CET1 + AT1) 49.199Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen ver-

bundene Agio k.A.62, 63

47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 aus-läuft

5.989486 (4)

48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zäh-lende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthalte-ner Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden

k.A.87, 88

49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft

k.A.486 (4)

50 Kreditrisikoanpassungen 3.97962 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen

Anpassungen 9.968

Page 32: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 32/34

Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen52 Direkte und indirekte Positionen eines Insti-

tuts in eigenen Instrumenten des Ergän-zungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)

k.A.63 (b) (i), 66 (a), 67

53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungs-kapitals und nachrangigen Darlehen von Un-ternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut einge-gangen sind, die dem Ziel dient, dessen Ei-genmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

k.A.66 (b), 68

54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufs-positionen) (negativer Betrag)

k.A.66 (c), 69, 70, 79

55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negati-ver Betrag)

k.A.66 (d), 69, 79

56 In der EU: leeres Feld 57 Regulatorische Anpassungen des Ergän-

zungskapitals (T2) insgesamt k.A.

58 Ergänzungskapital (T2) 9.96859 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 59.16760 Gesamtrisikobetrag 348.749Eigenkapitalquoten und -puffer61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als

Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 14,1192 (2) (a)

62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozent-satz des Gesamtrisikobetrags)

14,1192 (2) (b)

63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Pro-zentsatz des Gesamtrisikobetrags)

16,9792 (2) (c)

64 Institutsspezifische Anforderung an Kapital-puffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buch-stabe a, zuzüglich der Anforderungen an Ka-pitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapi-talpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Ge-samtrisikobetrags)

6,44CRD 128, 129, 130, 130, 133

65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 1,875

66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,060

Page 33: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 33/34

67 davon: Systemrisikopuffer k.A.

67adavon: Puffer für global systemrelevante In-stitute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)

k.A.CRD 131

68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtri-sikobetrags)

8,11CRD 128

69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts

in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufs-positionen)

736 (1) (h), 45, 46, 56 (c), 59, 60, 66 (c), 69, 70

73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)

k.A.36 (1) (i), 45, 48

74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige la-

tente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwel-lenwert von 10 %, verringert um entspre-chende Steuerschulden, wenn die Bedingun-gen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)

k.A.36 (1) (c), 38, 48

Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Er-gänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare

Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf For-derungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)

3.97962

77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditri-sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes

3.97962

78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf For-derungen, für die der auf Internen Beurtei-lungen basierende Ansatz gilt (vor Anwen-dung der Obergrenze)

k.A.62

79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditri-sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes

k.A.62

Page 34: OFFENLEGUNGSBERICHT 2018 NACH ART4 35B SI4 55CRRDER … · 3 S&3K4za WtGw ahr . 13 Enenise peaan rtkoRsaiuisschuungisn se isees rb mtH aunidis Ac,chehtt suifsasglmrte-tii dearn gGteh

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Offenlegungsbericht_VR Bank Fläming eG_2018.docx

Seite 34/34

Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-

Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k.A.

484 (3), 486 (2) und (5)

81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlos-sener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A.

484 (3), 486 (2) und (5)

82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k.A.

484 (4), 486 (3) und (5)

83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlos-sener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A.

484 (4), 486 (3) und (5)

84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 5.989

484 (5), 486 (4) und (5)

85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlosse-ner Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 6.121

484 (5), 486 (4) und (5)

* Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (i.d.R. 31.12.)


Recommended