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Ort: Parkhotel Brunauer, Elisabethstraße 45a, 5020 Salzburg · Mag. Georg Koenne (ÖZPGS)...

Date post: 22-Oct-2020
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  • Ort: Parkhotel Brunauer, Elisabethstraße 45a, 5020 Salzburg Zeit: Dienstag, 26.4.16, 10.30 bis 18.00 Uhr Mittwoch, 27.4.16 , 8.30 bis 16.30 Uhr Teilnehmer/innen BMBF: GL Mag. Augustin Kern (Di, 26.4.)

    Dr. Gerhard Krötzl Dr.in Beatrix Haller

    Mag. Georg Koenne (ÖZPGS) Landesreferent/inn/en B: Dr.in Elfriede Jud K: Mag.a Ina Tremschnig NÖ: DDr.in Andrea Richter OÖ: MMag. Andreas Girzikovsky S: Mag.a Helene Mainoni-Humer St: Dr. Josef Zollneritsch T: Dr.in Brigitte Thöny V: Dr. Walter Bitschnau W: Dr.in Brigitta Srncik

  • - 3 -

    INHALT

    Seite

    Tagesordnung 4 Kurzzusammenfassung der Ergebnisse 5 Nähere Informationen zu ausgewählten Tagesordnungspunkten Bildungsreformprojekte: Beiträge der Schulpsychologie-Bildungsberatung Unterstützung von Schulen bei der Integration von Flüchtlingen: Projekt „Mobile interkulturelle Teams“

    Inklusion: Rolle und Beiträge der Schulpsychologie-Bildungsberatung

    Organisationsentwicklung der Schulpsychologie-Bildungsberatung Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Schulpsychologie-Bildungs-beratung

    15

    15

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    58

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    TAGUNGSPROGRAMM

    ZEIT

    THEMA

    Dienstag, 26. April

    10.30 bis 18.00 Uhr

    Bildungsreformprojekte: Beiträge der Schulpsychologie-

    Bildungsberatung

    Unterstützung von Schulen bei der Integration von Flüchtlingen: Projekt „Mobile interkulturelle Teams“

    Inklusion: Rolle und Beiträge der Schulpsychologie-Bildungsbe-ratung

    Mittwoch, 27. April

    8.30 bis 16.30 Uhr

    Organisationsentwicklung der Schulpsychologie-Bildungsbe-

    ratung: o Analyse von Befunden aus den Jahresberichtsdaten

    2014/15 o Weiterentwicklung des Dokumentations- und Berichts-

    wesens o Mitarbeiter/innenbefragung o Gesamttagung 2016

    Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Schulpsychologie-Bildungsberatung:

    o Weiterentwicklung des Fortbildungskonzepts o Ausbildungslehrgang für den höheren schulpsycholo-

    gischen Dienst

    Führungsfragen: Vorgangsweise bei Beschwerden über Mit-arbeiter/innen

    Allfälliges

  • - 5 -

    Ergebnisse Landesreferent/innentagung April 2016 sowie Dienstbesprechung vom 5. Juli 2016

    Kurzzusammenfassung und TODOs

    Bildungsreformprojekte: Beiträge der Schulpsychologie-Bildungsberatung Die Umsetzung der von der Bundesregierung für die Bildungsreform definierten Ziele erfolgt

    in folgenden sechs Arbeitspaketen:

    Die Abt. I/8 (Schulpsychologie-Bildungsberatung) im BMB ist in die Konzeption folgender

    Projekte direkt eingebunden:

    Eingangsphase im Rahmen des Volksschulpakets (Arbeitspaket II) insbesondere im

    Zusammenhang mit Fragen zur Schülereinschreibung, der (Neu-)Definition des

    Konstrukts „Schulreife“ und Bereitstellung diesbezüglicher Hilfestellungen für

    SchulleiterInnen. Unter anderem sind dabei die unter

    www.schulpsychologie.at/schulreife bereitgestellten Informationen zu aktualisieren

    bzw. weiterzuentwickeln.

    Fragen zur Umwandlung von LehrerInnen- in Supportpersonal im Rahmen des

    Autonomiepakets (Arbeitspaket III) als einer der Maßnahmen zur personellen

    Autonomie

    Im Rahmen der Einführung von Modellregionen zur gemeinsamen Schule auf der

    Sekundarstufe I (Arbeitspaket IV) Fragen zur Inklusion, psychosozialen

    Unterstützung, der Feststellung besonderer Förderbedarfe (z.B. Reform der

    Verfahren zur Feststellung eines SPF) und der Zuteilung von nicht-pädagogischem

    Supportpersonal.

  • - 6 -

    Von besonderem Interesse für die Schulpsychologie-Bildungsberatung sind auch Fragen

    rund um die Gestaltung der Bildungsdirektionen im Schulorganisationspaket (Arbeitspaket

    V). Hier ist Abt. I/8 allerdings nicht eingebunden.

    Übermittlung von Rückmeldungen zur Ergänzung bzw. Erweiterung von

    Vorschlägen der unter

    http://www.schulpsychologie.at/bildungsinformation/

    beim-schuleintritt/lehrerinnen/sonstige-diagnosehilfen/ angeführten

    Diagnosehilfen für SchulleiterInnen im Rahmen der Schülereinschreibung

    an Dr. Gerhard Krötzl bis Ende September 2016 (TODO 1 – alle LREF)

    Unterstützung der Integration von Flüchtlingskindern und –jugendlichen an österreichischen Schulen – Projekt „Mobile interkulturelle Teams“ (MIT) Die von der Schulpsychologie-Bildungsberatung aufgebauten und unter deren Ägide tätigen

    mobilen Teams unterstützen sowohl Schulen und schulisch Verantwortliche in ihren

    Integrationsbemühungen als auch Schüler/innen mit Fluchterfahrung und deren Familien im

    Zusammenhang mit im schulischen Kontext auftretenden Problemstellungen.

    Meilensteine / Entwicklungsschritte:

    ‐ Grundsätzlicher Beschluss in der Regierungsklausur vom 11.9.2015

    ‐ Vorbereitung und operative Planung von Oktober 2015 bis März 2016

    ‐ Offizieller Projektstart am 1.4.2016, operative Umsetzung durch den

    ministeriumszugehörigen Verein „Österreichisches Zentrum für psychologische

    Gesundheitsförderung im Schulbereich – ÖZPGS“

    ‐ Erstellung einer Handreichung (interne Schulungsunterlage) in Kooperation mit

    UNHCR und YoungCaritas

    ‐ Einschulung aller MitarbeiterInnen bei einer gemeinsamen Tagung am 1. und 2. Juni

    Im April und Mai 2016 konnte der Großteil der notwendigen MitarbeiterInnen rekrutiert

    werden. Derzeit arbeiten 84 MitarbeiterInnen, davon 28 PsychologInnen, 18

    SozialarbeiterInnen und 38 (Sozial-)PädagogInnen in ganz Österreich. Dem Projektauftrag

    entsprechend, konnten MitarbeiterInnen mit vielfältigem kulturellem und sprachlichem

    Hintergrund und Wissen gewonnen werden: neben Deutsch sprechen 36% Englisch, 14%

    Französisch, 12% Arabisch, 6% Türkisch. Weitere vertreten Sprachen sind u.a. Persisch,

    Kurdisch, Kroatisch, Bosnisch, Rumänisch, Ungarisch und Swahili.

  • - 7 -

    Die Teams sind laut ersten Rückmeldungen aus allen Landesschulräten durchwegs positiv

    von den Schulen und der Schulverwaltung aufgenommen wurden und sind bereits

    wirkungsvoll im Feld im Einsatz.

    Die Arbeit der MIT-MitarbeiterInnen wird laufend durch eine engmaschige

    Arbeitsaufzeichnung dokumentiert. Diese Aufzeichnungen bilden auch die Grundbasis des

    laufenden Controllings. Im Rahmen dessen ist auch die Übermittlung von von den

    Schulleitungen der betreuten Schulen auszufüllenden Erhebungsformularen notwendig

    (siehe Durchführungserlass des BMBF vom 12. Mai 2016, GZ 33.543/0015-I/8/2016).

    Darüber hinaus wurde das „Institut für Gesundheitsförderung und Prävention GmbH (IfGP)“

    mit einer externen Evaluation des Projekts beauftragt.

    Über die Schulferien wird das Projekt von den MitarbeiterInnen und der Leitung reflektiert

    und gegebenenfalls weiterentwickelt sowie spezifische Fortbildungsmaßnahmen (unter

    anderem zu Fragen der Gewaltprävention, Umgang mit Extremismen, Bildungsberatung und

    Berufsorientierung für Flüchtlingskinder etc) für die MitarbeiterInnen durchgeführt. Darüber

    hinaus wird in einzelnen Teilprojekten versucht, auch in den Sommermonaten Beiträge für

    die (zukünftige) Schulfähigkeit der Flüchtlingskinder und –jugendlichen zu leisten, wie z.B.

    Angebote zum „Lernen lernen“, intensive Einzelfallarbeit, Informationsveranstaltungen mit

    Eltern zum österreichischen Schulsystem etc. Ab Herbst startet der Betrieb wieder an

    Schulen.

    Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen wäre eine Weiterführung des

    Projekts über einen längeren Zeitraum (jedenfalls über 2016 hinweg) dringend notwendig.

    Resümee und konkrete Planungen für Schuljahr 2016/17

    (Vereinbarungen im Rahmen der Dienstbesprechung am 5.7.2016):

    Weitere bundeslandübergreifende regionale Fortbildungen (z.B. jeweils für 2-3

    Bundesländer) zu spezifischen Themen, die sich aus der Erfahrung bisheriger

    Tätigkeit ergeben

    Forcierung der Flüchtlingsarbeit als Teil der Schulentwicklung – Sensibilisierung und

    Unterstützung der Schulen dabei

    Neue Initiativen und Formate ausprobieren, wie z.B. muttersprachliche Elternrunden

    Informationen über und Erfahrungen aus derartigen Initiativen sollen im Sinne des

    bundesweiten Austausches im Intranet der Schulpsychologie-Bildungsberatung bzw.

    der internen Informationsseite für MIT-MitarbeiterInnen

    (www.schulpsychologie.at/MIT) verfügbar gemacht werden.

    Bis Dezember soll ein umfangreicher Zwischenbericht über das MIT-Projekt erstellt

    werden, der pro Bundesland auch einen Fallbericht inkludiert.

  • - 8 -

    Weiterentwicklung der Aufgabenprofile: Die Anerkennung von nicht im formalen

    Bildungssystem erworbenen Kompetenzen ist wichtig, für die Tätigkeit der MIT-

    MitarbeiterInnen ist insbesondere die interkulturelle Kompetenz entscheidend.

    Die Diversität der Professionen wirkt sich nach bisherigen Erfahrungen

    gewinnbringend aus. Insofern trägt das Projekt „MIT“ zur Weiterentwicklung der

    Schulpsychologie-Bildungsberatung zur Verbreiterung in Richtung

    „mutliprofessionelles psychosoziales Unterstützungssystem“ bei.

    Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf Struktur und Aufgabenprofil der

    Schulpsychologie-Bildungsberatung. Insbesondere erweist es sich bereits jetzt als

    notwendig, die Kompetenzen der StellvertreterInnen der LandesreferentInnen zu

    stärken und sie noch näher an von LandesreferentInnen verstärkt zu übernehmende

    systemgestaltende Aufgaben und Steuerungsaufgaben heranzuführen bzw. sie hier

    einzubeziehen. Im Aufgabenprofil der Schulpsychologie-Bildungsberatung werden in

    Hinkunft vor allem die Bereiche Diagnostik, Systemaufgaben sowie Fallführung und

    Koordination zu priorisieren sein.

    Inklusion: Rolle und Beiträge der Schulpsychologie-Bildungsberatung Im Zuge der Entwicklung und Erprobung von inklusiven Modellregionen in den

    Bundesländern Kärnten, Steiermark und Tirol hat sich gezeigt, dass eine verstärkte

    Abstimmung und Kooperation zwischen der zuständigen Schulaufsicht, speziell den für den

    Bereich der Sonderpädagogik verantwortlichen Schulaufsichtspersonen, und der

    Schulpsychologie-Bildungsberatung erforderlich ist.

    Insbesondere im Zusammenhang mit der Einrichtung von so genannten „Pädagogischen

    Beratungszentren“ (PBZ) ist noch Klärungsbedarf über Aufgabenverteilung, Kompetenzen

    und die Form der regionalen Kooperation zwischen PBZ und schulpsychologischer

    Beratungsstelle gegeben.

    Aus Sicht der Schulpsychologie-Bildungsberatung sind dabei folgende Eckpunkte wichtig

    und festzuhalten:

    Inklusion ist breit zu sehen und sollte nicht nur auf sonderpädagogische Aspekte

    reduziert werden

    Es geht insbesondere darum, das jeweilige Individuum in den Blick zu nehmen, die

    individuellen Besonderheiten, Ressourcen und Bedürfnisse zu erfassen – seit je her

    eine besondere Qualität der schulpsychologischen Arbeit

    Die Schulpsychologie-Bildungsberatung ist eine von (Schul-)Standortinteressen

    vollkommen unabhängige Institution, was den unvoreingenommenen Blick auf die

    Bedürfnisse von Individuen fördert

  • - 9 -

    Die Rolle der Schulpsychologie-Bildungsberatung in der Kooperation mit

    Pädagogischen Beratungszentren besteht in der „Einbringung“ psychologischer

    Expertise bei der Konzeption von Fördermaßnahmen. Diese sollte – sowohl im

    Hinblick auf die professionelle Qualität als auch den Aspekt der Unabhängigkeit der

    Expertise – bei zu definierenden Fragestellungen stets abgerufen werden.

    Im Zusammenhang mit der Namensgebung sollte im Falle der Einrichtung von

    „Pädagogischen Beratungszentren“ im Sinne der Transparenz und Klarheit nach

    außen ein gemeinsamer Diskurs über den Beratungsbegriff durchgeführt werden, um

    hier seitens der Schulbehörde einheitlich zu informieren.

    Spezifische Beiträge der Schulpsychologie-Bildungsberatung im Rahmen der Inklusion:

    1. Durchführung (schul-)psychologischer Diagnostik:

    Für die Erstellung von individuellen Förderprogrammen ist auch die psychologische

    Expertise zur Erfassung der Besonderheit des Kindes notwendig. Spezielle – über die

    klinisch-psychologischen Diagnostik nicht vollständig deckungsgleiche -

    Qualitätsstandards sind hierfür notwendig: Diese müssen innerhalb der

    Schulpsychologie mit dem Ziel größerer Bundeseinheitlichkeit weiterentwickelt bzw.

    nachgeschärft werden.

    Dabei sollten klare und gut nach außen kommunizierbare Antworten auf folgende

    Fragen erarbeitet werden:

    In welchen Fällen ist eine schulpsychologische Diagnostik notwendig?

    Worin besteht die Qualität schulpsychologoscher Diagnostik? Welche

    bundeseinheitlichen Standards gelten?

    Was kann aus den Ergebnissen einer schulpsychologischen Diagnostik

    abgeleitet werden? Wofür braucht man diese?

    2. Vermittlung und Diskussion psychologischer Befunde:

    Oftmals liegen der Schulaufsicht bzw. den betreuenden pädagogischen Fachkräften

    bereits klinisch-psychologische Befunde von außerschulischen Einrichtungen vor. Die

    Schulpsychologie kann hier eine fachliche Vermittlerrrolle zur Erläuterung der darin

    getroffenen Feststellungen einnehmen und gemeinsam beraten, welche Relevanz

    diese für die Schule haben.

    3. Unabhängigkeit :

    Immer dann, wenn es zu Entscheidungssituationen kommt, die nur schwer

    rückzunehmende bzw. korrigierbare Folgen für Kinder haben, soll – wenn es

    psychologische Aspekte dabei gibt – die Schulpsychologie als im Schulsystem

  • - 10 -

    verankerte, aber von Schulen und Standortinteressen strukturell vollkommen

    unabhängige Einrichtung hinzugezogen werden.

    Diese Unabhängigkeit ermöglicht auch die schulartenübergreifende Vernetzung und

    Koordination von Supportsystemen.

    Diskussion der Fragen zu einheitlichen Qualitätsstandards für

    schulpsychologische Diagnostik in den Bundesländern als Vorbereitung

    einer weiterführenden Diskussion im Rahmen der nächsten

    LandesreferentInnentagung (TODO 2 – alle LREF)

    Organisationsentwicklung der Schulpsychologie-Bildungsberatung Analyse von Befunden aus den Jahresberichten 2014/15

    Dem aktuellen strategischen Ziel in der Schulpsychologie-Bildungsberatung folgend gab es

    im Berichtsjahr 2014/15 eine weitere Verstärkung der primär systembezogenen Tätigkeiten

    bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl der individuell beratenen Schüler/innen. Aufgrund

    der gestiegenen Komplexität der Problemlagen im Bereich der Einzelfallhilfe wurden

    allerdings insgesamt sogar mehr Gespräche vor allem mit Lehrer/innen und Schulauf-

    sichtspersonen, aber auch beispielsweise mit Ärzt/innen geführt.

    Im Bereich der Einzelfallhilfe gibt es– und in manchen Bundesländern wie Burgenland,

    Vorarlberg und Wien besonders ausgeprägt – eine nach wie vor starke Konzentration auf

    den Primarbereich, der Bereich der Sekundarstufe II ist demgegenüber noch immer oftmals

    unterrepräsentiert. Dies sollte bei einer weiteren Umschichtung von Kapazitäten von der

    Einzelfallhilfe zu systembezogenen Tätigkeiten beachtet werden.

    Im Bereich der primär systembezogenen Tätigkeiten gab es eine starke Zunahme von

    Kriseninterventionen, im Bereich der Konzipierung von und Mitarbeit an Präventionsmaß-

    nahmen und der Unterstützung von Schulen bei der Bewältigung von psychosozialen

    Herausforderungen. Ebenso wurde Anzahl und Intensität der Beratungen von Lehrpersonen

    bezüglich deren eigener Problemlagen deutlich gesteigert.

    Für den Jahresbericht 2014/15 wurden auch erstmals Daten zu Ergebnissen bzw.

    Folgerungen aus der schulpsychologischen Fallarbeit erhoben. Demnach führte die

    schulpsychologische Einzelfallhilfe in 78,5% der Fälle zu einer vollständigen Klärung der

    Problemlagen und in 59,5% der Fälle bereits zu einer Problementlastung, insbesondere bei

    Lernproblemen liegen diese unmittelbaren Erfolgsquoten noch deutlich höher mit 90%

    Problemklärung und 71% Problementlastung. In 47,5% der Fälle wurden weiterführende

    außerschulische, in 46,3% durch die Schule durchzuführende Maßnahmen empfohlen.

  • - 11 -

    Komplexere Systeminterventionen wurden in 3% der Beratungsfälle als notwendig erachtet,

    spezifische Schullaufbahnempfehlungen ergaben sich bei 32,3%, vorwiegend natürlich bei

    Fragestellungen zur Bildungsberatung, aber z.B. durchaus auch mit 35,9% im

    Zusammenhang mit Lernproblemen.

    In manchen Fällen erfolgte als Ergebnis der schulpsychologischen Einzelfallhilfe auch eine

    Weiterempfehlung an andere Helfer/innensysteme, am häufigsten an Gesundheitsberufe wie

    niedergelassene klinische Psycholog/innen, Ärzt/innen und verschiedene Therapeut/innen,

    aber auch an schulinterne Unterstützungskräfte wie z.B. speziell bei Verhaltensproblemen an

    Beratungslehrer/innen, Betreuungslehrer/innen und Psychagog/innen.

    Aus den Analysen zum Jahresbericht 2015/16, die gegen Jahresende vorliegen werden, sind

    erstmals auch bundesweite Auswertungen zum Zuweisungsprocedere zur

    schulpsychologischen Beratung zu erwarten. Damit können dann auch evidenzbasierte

    Folgerungen für die weitere Gestaltung und Intensivierung der koordinierten

    Zusammenarbeit mit den anderen psychosozialen Unterstützungssystemen im Schulbereich

    abgeleitet werden.

    Übermittlung der Daten für den Schuljahresbericht 2015/16 an Dr. Gerhard

    Krötzl bis spätestens 31. Oktober 2016 (TODO 3 – alle LREF)

    Weiterentwicklung des Dokumentations- und Berichtswesens

    Die Analyse einiger Teilergebnisse aus den Jahresberichten legt nahe, dass weitere

    Verbesserungen zur Erreichung einer größeren Einheitlichkeit der Dokumentation der

    Tätigkeit anzustreben ist. Fehlerquellen sind insbesondere hinsichtlich der offenbar noch

    immer sehr unterschiedlichen Definition von Behandlungen, der Unterscheidung von

    Systemarbeit für einen Schulstandort von regionaler Entwicklungs- und Vernetzungsarbeit

    sowie eigener Fortbildung vorhanden.

    Für das Jahr 2016 soll - den Vorgaben der zuständigen Sektionsleitung im BMB

    entsprechend – wiederum ein umfangreicherer Jahresbericht der Schulpsychologie-

    Bildungsberatung nach dem Muster des „Social-Reporting-Standard“ erstellt werden. In

    diesem Jahresbericht soll insbesondere die vielfältige Projekt- und Systementwicklungsarbeit

    der Schulpsychologie-Bildungsberatung adäquat abbilden. Einen Schwerpunkt soll dabei das

    Projekt „MIT“ bilden.

    Ab Herbst 2016 soll sich eine bundesweite Arbeitsgruppe der Schulpsychologie-

    Bildungsberatung mit der Reform der Dokumentation der Tätigkeiten und damit des jährlich

    vorzulegenden quantitativen Jahresberichtes befassen.

  • - 12 -

    Verfassung eines Beitrags mit Fallbeispiel zur Umsetzung des Projekts

    „MIT“ im Bundesland für den Jahresbericht 2016 und Übermittlung an

    Dr. Gerhard Krötzl bis spätestens 11. November 2016 (TODO 4 – alle LREF)

    Gesamttagung 2016

    Am 13. und 14. Oktober 2016 findet im Europahaus in Wien eine Gesamttagung aller

    SchulpsychologInnen (sowohl Bundesbedienstete als auch MitarbeiterInnen des ÖZPGS)

    statt. Die Teilnahme aller SchulpsychologInnen ist explizit erwünscht. Die Tagung dient

    sowohl der Unterstützung der Organisationsentwicklung als auch der Fortbildung.

    Hauptthematiken sind die aktuelle Bildungsreform und die daraus abzuleitenden

    Konsequenzen für die Schulpsychologie-Bildungsberatung als auch die besonderen

    Herausforderungen im Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingskindern und

    -jugendlichen. Anfang September erfolgt die Aussendung detaillierter Tagungsinformationen

    sowie die Anmeldungen zu den Workshops.

    Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Schulpsychologie-Bildungsberatung Weiterentwicklung des Fortbildungskonzepts

    Das gegenwärtige, allerdings noch nicht vollständig umgesetzte bundesweite Konzept zur

    strukturierten Aus-, Fort- und Weiterbildung der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen

    sieht neben der durch Verordnung gemäß BGBl. Nr. 233/II/2000 definierten Grundausbildung

    ein zunächst möglichst von allen SchulpsychologInnen zu absolvierendes allgemeines

    Fortbildungscurriculum bestehend aus Seminaren zum Erwerb bzw. der Vertiefung von

    Basisqualifikationen in den Bereichen Beratungskompetenz, Gruppenkompetenz,

    Krisenmanagement und Krisenintervention sowie optional auch ein

    SeminarleiterInnentraining vor.

    Darüber hinaus sind zur Wissensvertiefung in relevanten fach- und systemspezifischen

    Bereichen Fortbildungen zu aktuellen Schwerpunktsetzungen und Herausforderungen sowie

    zu Supervision und Coaching von SchulleiterInnen vorgesehen. Im Fortbildungskonzept

    weiters vorgesehen sind Angebote zu Psychohygiene und Supervision sowie im Sinne der

    Unterstützung individueller Schwerpunktsetzungen die Mitarbeit an bundesweiten

    thematischen Arbeitsgruppen und Entwicklungsprojekten.

    Ziel ist, das Fortbildungskonzept nun nach Erprobung von einigen Teilbereichen aufgrund

    der dabei gewonnenen Erfahrungen zu adaptieren, um es anschließend – evtl. begleitet

    durch bzw. kommuniziert mit einem entsprechenden Erlass - in eine strukturierte und stabile

    Umsetzung zu bringen. Zu revidieren ist jedenfalls das angedachte und in einigen Regionen

  • - 13 -

    im Schuljahr 2015/16 erprobte Konzept eines bundelandübergreifenden begleitenden

    Supervisionsangebotes, das sich als organisatorisch schwierig umsetzbar erwiesen hat.

    Stattdessen wird im Rahmen der bundesweiten Fortbildung mehr auf die Formate eintägige

    Fachtagung und mehrtägiges Seminar gesetzt.

    Rückmeldung von Änderungs- zw. Ergänzungsvorschlägen zum aktuellen

    bundesweiten Fortbildungskonzept an Dr. Beatrix Haller bis spätestens 30.

    September 2016 (TODO 5 – alle LREF)

    Ausbildungslehrgang für den höheren schulpsychologischen Dienst

    Am mit 5. September 2016 startenden 18. Ausbildungslehrgang für den höheren

    schulpsychologischen Dienst werden 17 SchulpsychologInnen aus 8 Bundesländern

    teilnehmen. Die Dienstprüfung findet am 4. November 2016 im Bundesministerium für

    Bildung statt.

    Führungsfragen: Vorgangsweise bei Beschwerden über MitarbeiterInnen Am Beispiel eines konkreten Anlassfalls wurden durch Leitungspersonen in der

    Schulpsychologie-Bildungsberatung zu treffende Vorkehrungen und Vorgangsweisen im

    Zusammenhang mit der Verhinderung von (weiterem) Fehlverhalten von MitarbeiterInnen

    erörtert. Besonders sensibel ist dabei mit Fragen rund um tatsächlichen, vermuteten oder

    fälschlich behaupteten sexuellem Missbrauch sowie körperlichen Übergriffen umzugehen.

    Das Erkennen von diesbezüglichen Grenzen im Kontext der für die schulpsychologische

    Arbeit notwendigen Beziehungs- und Vertrauensaufbaus soll in Hinkunft in Fortbildungen für

    SchulpsychologInnen verstärkt thematisiert werden. Für Leitungspersonen soll eine

    Information über Fragen des korrekten rechtlichen Procederes beim Umgang mit

    Beschwerden über MitarbeiterInnen eventuell im Rahmen der nächsten Arbeitstagung mit

    den LandesreferentInnen erfolgen.

  • - 14 -

    Termine 28.8.-1.9.2016 Bundesweite Fortbildungswoche für SchülerberaterInnen an höheren

    Schulen mit SeminarleiterInnentraining für SchulpsychologInnen, BifEb

    St. Wolfgang

    5.-30.9.2016 Ausbildungslehrgang für den höheren schulpsychologischen Dienst

    (Kurswochen) BMB, Wien

    13.-14.10. 2016 Gesamttagung der österreichischen SchulpsychologInnen,

    Europahaus, Wien

    4.11.2016 Dienstprüfung, BMB, Wien

    21.11.2016 Fachtagung Intervision und Supervision, Seminarhotel Brunauer,

    Salzburg

    22.-23.11.2016 LandesreferentInnentagung, BMB, Wien

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    NÄHERE INFORMATIONEN ZU AUSGEWÄHLTEN TAGESORDNUNGSPUNKTEN

    Bildungsreformprojekte: Beiträge der Schulpsychologie-Bildungsberatung

    Minoritenplatz 5, 1010 Wien www.bmb.gv.at DVR 0064301

    Sachbearbeiter/in: Doris Stradal Abteilung I Tel.: +43 1 531 20-2531 Fax: +43 1 531 20-812531 [email protected]

    Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ: BMB-36.300/0042-I/2016

    An alle Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien

    Ausführungserlass zur Umsetzung der Grundschulreform ab dem Schuljahr 2016/17 Die Bestimmungen dieses Erlasses sind ab dem Schuljahr 2016/17 auf alle Grundschulen anzuwenden. Das mit 1. September 2016 in Kraft tretende Schulrechtsänderungsgesetz (BGBl I Nr. 56/2016) ist Teil der Bildungsreform, die am 17. November 2015 vom Ministerrat beschlossenen worden ist. Im Grundschulbereich werden damit insbesondere folgende Ziele verfolgt:

    - Erhöhung des Bildungsniveaus aller Schülerinnen und Schüler ˗ Verbesserung der Chancengerechtigkeit beim Bildungszugang unabhängig von der

    Erstsprache, dem Entwicklungsstand und Behinderung ˗ Neugestaltung der Schülerinnen- und Schülereinschreibung ˗ Individualisierung und Kompetenzorientierung in der Primarstufe ˗ Ausweitung der Sprachförderung für außerordentliche Schülerinnen und Schüler ˗ Erweiterung der schulautonomen Entscheidungsmöglichkeiten im Bereich der

    Beurteilungs-formen ˗ Erweiterung der schulautonomen Entscheidungsmöglichkeiten im Bereich der Schul- und

    Unterrichtsorganisation

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    ˗ Erhöhung der Wahlfreiheit der Erziehungsberechtigten hinsichtlich des Schulbesuchs unabhängig vom Wohnort (Sprengelflexibilisierung)

    Die Implementierung der Inhalte des Schulrechtsänderungsgesetzes zielt auf den Ausbau einer inklusiven Grundschule ab, die den Entwicklungen und Lernbedürfnissen aller Kinder gerecht wird. Die Bildungseinrichtungen Kindergarten und Grundschule sollen als gemeinsamer Bildungsraum durchgängige Entwicklungs- und Bildungswege schaffen und faire Bildungs-chancen für alle Kinder vermitteln.

    Die konkreten Maßnahmen: a. Die Schülerinnen- bzw. Schülereinschreibung NEU, bei der erstmals bundesweit ein

    förderbezogener Datenaustausch zwischen Kindergarten und Schule vorgesehen ist. b. Die Möglichkeit für die Schulstandorte, über die Beurteilungsformen selbst zu

    entscheiden. c. Die organisatorische und pädagogische Erweiterung der schulautonomen

    Entscheidungs-möglichkeit, ob die Klassen der Grundschule nach Schulstufen getrennt oder jahrgangsübergreifend gebildet werden.

    d. Höchstmögliche Flexibilität bei der Gestaltung des sprengelfremden Schulbesuchs durch die Landesgesetzgebung. Damit kann z.B. der Besuch von ganztägigen Schulen in verschränkter Form unabhängig vom Wohnort erleichtert werden.

    e. Die Ergänzung der bisherigen Sprachförderkurse um Sprachstartgruppen, die parallel zum Unterricht in der Regelklasse geführt werden können. In beiden Formen sind Diagnose- und Förderinstrumente verpflichtend einzusetzen.

    f. Die Schaffung eines neuen Berufsbildes von „Erzieherinnen und Erziehern für die Lernhilfe“, die als entsprechend qualifiziertes Personal im Rahmen der individuellen Lernzeit ganztägiger Schulformen und in der Freizeitbetreuung flexibel einsetzbar sind.

    g. Neuordnung des Datenmanagements im Schulalltag: zur Steigerung der Effektivität und Effizienz der Schulverwaltung sowie zur Bereitstellung elektronischer Services für Schülerinnen und Schüler durch die Schule wird unter Beachtung der Zugriffs-beschränkungen und Datensicherheitsmaßnahmen eine Modernisierung des Daten-managements im Schulalltag angestrebt.

    Ad a) Schülerinnen- und Schülereinschreibung NEU Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz 2016 wird der Übergang vom Kindergarten in die Volksschule neu geregelt und die Nutzung der im Kindergarten erlangten Erkenntnisse über die Entwicklungssituation und Kompetenzen der Kinder, insbesondere deren Sprachkenntnisse, ermöglicht.

    Es ist daher vorgesehen, dass die Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerinnen- und Schülereinschreibung Unterlagen, Erhebungen, Förderergebnisse usw., die während des Kindergartenbesuchs generiert wurden, vorzulegen haben. Die Erkenntnisse über den Entwicklungstand, Kompetenzen, Potenziale, Interessen und Begabungen sind im Rahmen der Schülerinnen- und Schülereinschreibung in die Planung und Umsetzung durchgängiger Fördermaßnahmen in der Grundschule einzubeziehen.

    Bei der Schülerinnen- und Schülereinschreibung ist das schulpflichtig gewordene Kind persönlich vorzustellen. Unverändert bleibt, dass der Landesschulrat/Stadtschulrat für Wien die vorzulegenden Personalurkunden nach den örtlichen Erfordernissen durch

  • - 17 -

    Verordnung festlegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Schülerinnen- und Schülereinschreibung auch in zwei oder mehreren Phasen erfolgen kann z.B. administrative Aufnahme im Wintersemester, pädagogische Einschreibung zu einem späteren Zeitpunkt, um möglichst aktuelle Daten aus dem Kindergarten zur weiteren pädagogischen Planung nutzen zu können.

    Die Frist für die Schülerinnen- und Schülereinschreibung endet künftig vier Monate vor Beginn der Hauptferien. Bei Bedarf sind zur Abklärung des individuellen Förderbedarfs des Kindes unter Einbeziehung multiprofessioneller Expertise (Schulpsychologie, ärztlicher Schuldienst, Beratungs-, Betreuungslehrerinnen/-lehrer und Psychagoginnen/Psychagogen, Elementar-pädagoginnen/Elementarpädagogen, Schulsozialarbeit, …) weitere Gespräche zu führen.

    Welche Unterlagen sind im Rahmen der Schülerinnen- und Schülereinschreibung zu berücksichtigen?

    ˗ Im Rahmen der gemäß Art. 15a B-VG verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung sind Verfahren zur Sprachstandsfeststellung vorgesehen, die im Zuge der Schülerinnen- und Schülereinschreibung und anschließender Förderung heranzuziehen sind: Es handelt sich dabei um den Beobachtungsbogen zur Erfassung der Sprachkompetenz in Deutsch von Kindern mit Deutsch als Erstsprache (BESK 2.0), den Beobachtungsbogen zur Erfassung der Sprachkompetenz in Deutsch von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache (BESK DaZ 2.0) oder ein vergleichbares auf sprachwissenschaftlicher und elementarpädagogischer Basis festgelegtes Instrumentarium. Ergebnisse und daraus abgeleitete Fördermaßnahmen und ihre Wirksamkeit sind in der Volksschule in individuellen Lernplänen zu berücksichtigen.

    ˗ In zahlreichen Kindergärten werden unter Berücksichtigung des bundesländerüber-greifenden BildungsRahmenPlans für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich (https://www.bmb.gv.at/schulen/sb/bildungsrahmenplan.html) Beobachtungen zum Entwicklungsstand des Kindes durch Bildungsdokumentationen, Entwicklungs-einschätzungen oder auch Portfolios festgehalten, die auch der Schule wertvolle Informationen zu Entwicklungsfortschritten der Kinder vermitteln.

    ˗ Alle für die Beurteilung des Entwicklungsstandes und der Kompetenzen des Kindes relevanten Unterlagen, die von den Eltern bei der Schülereinschreibung vorgelegt werden, sind in das Verfahren einzubeziehen und zu berücksichtigen. Art und Umfang der vorgelegten Unterlagen und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen sind zu dokumentieren.

    Die von den Erziehungsberechtigten vorgelegten Informationen sollen im Verlauf des Schuljahres von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer für die pädagogische Diagnostik und die individuelle Förderplanung sowie das erste Kind-Erziehungsberechtigte-Lehrende-Gespräch (KEL-Gespräch) herangezogen werden. Die Unterlagen sind aufzubewahren, jedoch spätestens mit Ablauf des betreffenden Unterrichtsjahres den Erziehungsberechtigten zurückzuerstatten oder zu vernichten bzw. zu löschen.

    Ad b) Ziffernbenotung oder alternative Leistungsbeschreibung Am Schulstandort wird zukünftig für den gesamten Schulstandort oder für einzelne Klassen entschieden, ob bis einschließlich der dritten Schulstufe die Ziffernbenotung durch eine

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    alternative Leistungsbeschreibung ersetzt wird. Unter Wahrung der Rechte der Eltern erfolgt im Klassenforum, nach eingehender Beratung, eine Meinungsbildung für den Klassenverband. Im Schulforum wird die endgültige Entscheidung zur Form der Beurteilung bzw. Bewertung klassenweise bzw. für den ganzen Schulstandort getroffen. Die Festlegung der Beurteilungs-/Bewertungsform ist innerhalb der ersten neun Schulwochen zu treffen. Falls eine Entscheidung im Schulforum nicht erfolgt, hat die Schulleitung eine Entscheidung zu treffen.

    Neu sind zweimal jährlich vom Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin abzuhaltende Bewertungsgespräche, zu denen die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen bzw. Schüler einzuladen sind (Kind-Erziehungsberechtigte-Lehrende-Gespräche). In den Gesprächen sind die Ausgangssituation, festgestellte Lernfortschritte, sowie zu erreichende Lernziele hinsichtlich der Selbständigkeit der Arbeit, des Erfassens und Anwendens des Lehrstoffes, der Durchführung der Aufgaben und der Eigenständigkeit sowie die Persönlichkeitsentwicklung und das Verhalten in der Gemeinschaft zu erörtern und zu dokumentieren.

    Diese Gespräche werden durch eine schriftliche Semester- bzw. Jahresinformation ergänzt. Im Rahmen dieser Gespräche sind Vereinbarungen zur Erreichung der festgesetzten Lernziele mit allen Beteiligten zu treffen. Dieser Bereich wird durch eine entsprechende Verordnung im Detail definiert.

    Durch die neue Lernkultur (Individualisierung des Unterrichts, differenzierte Lehrmethoden unter Berücksichtigung individueller Lernprozesse des Kindes) und das neue System der Lern- und Entwicklungsbeschreibung wird ein höchstmögliches Maß an Individualisierung und individueller Förderung in einer Weise ermöglicht, die ein Wiederholen einer Schulstufe nur noch auf freiwilliger Basis vorsieht. Ebenso ist ein Wechsel von Schulstufen während des Unterrichtsjahres nur in dem Maß zulässig, als für den erstmaligen Abschluss der 3. Klasse nicht weniger als zwei und nicht mehr als vier Schuljahre benötigt werden. Bei altershomogenen Klassenverbänden ist bei einer Umstufung während des Schuljahres der Verbleib des Kindes im gewohnten Klassenverband für das laufende Schuljahr anzustreben. Sowohl beim freiwilligen Wiederholen einer Schulstufe, als auch im Falle einer Umstufung müssen alle am Schulstandort zur Verfügung stehenden Fördermaßnahmen ausgeschöpft sowie eine Beratung der Erziehungsberechtigten vorangegangen sein.

    Auch beim Überspringen von Schulstufen im Sinne der Begabungsförderung hat eine Information und Beratung der Erziehungsberechtigten stattzufinden.

    Ad c) Gemeinsame Führung von Schulstufen in einem Klassenverband Ab dem Schuljahr 2017/18 wird es Schulstandorten durch eine entsprechende Landes-gesetzgebung in Abstimmung mit der Schulaufsicht im Rahmen der Schulautonomie ermöglicht, Klassen schulstufenübergreifend zu führen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Schulforum oder der Schulleitung nach Anhörung des Schulforums in vorheriger Abstimmung mit der Schulbehörde und dem Schulerhalter. Damit entfällt hinkünftig in der Grundstufe II die jährlich notwendige Beantragung und Bewilligung eines entsprechenden Schulversuches.

    Mit altersheterogenen Lernformen werden die Standortautonomie bei der Entwicklung moderner Formen der Leistungsdifferenzierung und -feststellung gestärkt, sowie die Voraussetzungen für ein höheres Maß an Individualisierung geschaffen.

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    Ad d) Flexibilität beim sprengelfremden Schulbesuch Durch eine entsprechende Landesgesetzgebung, die bis spätestens 01.09.2017 zu erfolgen hat, kann die Freiheit der Erziehungsberechtigten hinsichtlich der Schulwahl erhöht und die Möglichkeiten eines sprengelfremden Schulbesuchs erweitert werden.

    Der sprengelfremde Schulbesuch war bisher, unabhängig von der Zustimmung des Schul-erhalters, bereits für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für vom Schulbesuch ausgeschlossene Kinder möglich. Nun kann dies z.B. auch für den Besuch einer verschränkten ganztägigen Schulform landesgesetzlich geregelt werden.

    Ad e) Sprachförderung in der Grundschule Der Sprachförderung in der Grundschule kommt aufbauend auf eine qualitätsvolle Förderung im Kindergarten eine entscheidende Bedeutung hinsichtlich der Chancengleichheit und dem Verlauf der weiteren Bildungslaufbahn zu.

    Zu den integrativ geführten „Sprachförderkursen für außerordentliche Schülerinnen und Schüler“, können zukünftig auch „Sprachstartgruppen“ in geblockter Form sowie klassen-, schulstufen-, schul- oder schulartenübergreifend an Stelle der in der Grundschule vorgesehenen Pflichtgegenstände eingerichtet werden. Beide Formen dauern höchstens zwei Unterrichtsjahre und finden im Ausmaß von elf Stunden pro Woche statt. Es ist auch möglich, Sprachstartgruppen vorzeitig zu beenden und die Schülerinnen und Schüler darauf aufbauend weiter in Sprachförderkursen zu unterrichten. Sprachstartgruppen und Förderkurse können derzeit bis 2018/19 geführt werden.

    Im Sinne der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung ist Sorge zu tragen, dass die Sprachförderkurse/Sprachstartgruppen von dafür qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern durchgeführt werden, die zum Thema Deutsch als Zweitsprache nachweislich eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung absolviert haben bzw. aktuell eine solche absolvieren. Darüber hinaus sind zukünftig in beiden Formen verpflichtend Diagnose- und Förderinstrumente zur Sicherung der pädagogischen Qualität einzusetzen.

    Die Durchführung von Sprachstartgruppen sowie Sprachförderkursen für außerordentliche Schülerinnen und Schüler wird durch einen eigenen Umsetzungserlass geregelt (Pädagogischer Erlass zur Umsetzung sowie Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Sprachförderkurse / Sprachstartgruppen, GZ: BMB-27.903/0015-I/4/2016). Unabhängig davon darf auf die Bestimmungen über die Förderung für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache hingewiesen werden: Ein besonderer Förderunterricht kann im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden - sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig, bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichts kann eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen um bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.

    Ad f) Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe in ganztägigen Schulformen

    In ganztägigen Schulformen kann die Lernhilfe in der individuellen Lernzeit und die Betreuung in der Freizeit zukünftig auch durch den bedarfsgerechten Einsatz von „Erzieherinnen und Erziehern für die Lernhilfe“ abgedeckt werden. Die für dieses neue Berufsbild notwendige Qualifikation erfordert den Abschluss eines auf die Reifeprüfung

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    aufbauenden einjährigen Hochschullehrgangs (60 ECTS). Weiterhin kann diese Betreuung auch durch Horterzieherinnen und -erzieher erfolgen. Auch die Berufsgruppe der „Erzieherinnen und Erziehern für die Lernhilfe“ wird, analog zu dem bereits im Einsatz befindlichen qualifiziertem Freizeitpersonal, durch den jeweiligen Schulerhalter bereitgestellt.

    Ad g) Neuordnung des Datenmanagements im Schulalltag:

    Das Führen von Klassenbüchern, Protokollen und Aufzeichnungen in Papierform wird zunehmend durch elektronische Formen abgelöst: ˗ Komplexe EDV-Systeme bilden die Basis für die Erfassung und Verwaltung aller für den

    modernen Schulbetrieb erforderlichen Daten von Schülerinnen und Schülern. Schülerstammblätter, Gesundheitsblätter, etc. sollen künftig nicht mehr als solche gesondert geführt werden. Sämtliche Informationen über Schülerinnen und Schüler die für den Schulbetrieb, insbesondere für die Ausstellung von Zeugnissen erforderlich sind, können systemtechnisch im Rahmen der Bildungsdokumentation erfasst werden.

    ˗ Protokolle und Aufzeichnungen zum Nachweis der Ordnungs- und Rechtmäßigkeit schulinterner Vorgänge (Besprechungsprotokolle, Aufzeichnungen von Konferenzen, Aufzeichnungen von Sitzungen schulpartnerschaftlicher Gremien wie Klassen-forum/Schulforum) sind unter Beachtung der Zugriffsbeschränkungen und Datensicherheits-maßnahmen drei Jahre ab dem Jahr, in dem das Protokoll geführt wurde, aufzubewahren. Protokolle, die Beschlüsse mit Wirksamkeit für die Zukunft enthalten, sind drei Jahre über diese Wirksamkeit hinaus aufzubewahren. Protokolle haben insbesondere folgende Punkte zu enthalten: Datum, Zeit, Ort, Namen der Anwesenden, Tagesordnungspunkte, Anträge, Aufzeichnungen des Sitzungsverlaufs, gefasste Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse, Namen und Unterschrift der Protokollführerin/des Protokollführers.

    - Klassenbücher sind an jeder Schule für jede Klasse als Sicherstellung und Nachweis des ordnungsgemäß erfolgten Unterrichts zu führen. Besonders schutzwürdige Daten dürfen nur dann im Klassenbuch vermerkt werden, wenn deren Dokumentation ein wichtiges öffentliches Interesse darstellen. Klassenbücher können zukünftig in Papierform oder elektronisch geführt werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Schule. Eine allfällige Lizenzgebühr ist vom Pflichtschulerhalter zu tragen. Klassenbücher sind unter Beachtung der Zugriffsbeschränkungen und Datensicherheitsmaßnahmen drei Jahre ab dem Ende des letzten Schuljahres der betreffenden Klasse oder des betreffenden Jahrganges an der Schule aufzubewahren. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind physische Aufzeichnungen zu vernichten und elektronisch gespeicherte Aufzeichnungen zu löschen.

    ˗ Die Schülerausweiskarte ist nicht mehr zeitgemäß und wird durch eine Schülerinnen-/Schülerkarte ersetzt. Es besteht keine Verpflichtung zum Besitz einer Schülerinnen-/Schülerkarte, diese wird lediglich auf Verlangen der Schülerin oder des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten gegen Kostenersatz ausgestellt. Die notwendigen Daten (Bezeichnung der Schule, Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Ausstellungsdatum, Lichtbild) werden aus den lokal verwalteten Schülerinnen-/Schülerdaten am Schulstandort generiert. Die Schülerinnen-/Schülerkarte dient nicht als offizieller Identifikationsnachweis, sondern dokumentiert die Zugehörigkeit zu einer Schule und weist die Person als Schülerin/Schüler aus.

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    Umsetzung Die verantwortungsvolle Rolle der Schulaufsicht bei der Implementierung der gesetzlichen Änderungen ist die Vermittlung der aus dem Schulrechtsänderungsgesetz und diesem Erlass resultierenden Verpflichtungen und Möglichkeiten in Dienstbesprechungen (pädagogische Konferenzen, LeiterInnentagungen, Besprechungen der Schulaufsicht usw.). Weiters sind die notwendigen Schritte im Bereich der Qualifizierung der Schulleiterinnen und Schulleiter, sowie Lehrerinnen und Lehrer einzuleiten. Die Schulen sind bei der Umsetzung zu beraten und zu begleiten, der Grad der Umsetzung ist zu erheben, Hindernisse und Unterstützungsnotwendigkeiten sind zu dokumentieren. Diese Dokumentation erfolgt im Rahmen der SQA-Prozesse sowie der Berichtslegung und den damit verbundenen Dienstbesprechungen (Fortschrittsgesprächen) zwischen den LSR/dem SSR für Wien (Landessteuerungen) und dem BMB (Bundessteuerung). Die Umsetzung des Schulrechtsänderungsgesetzes insbesondere bei der Schülerinnen- und Schülereinschreibung NEU erfordert neben der Wahrnehmung der Verantwortung für den eigenen Bereich gleichermaßen eine gute Abstimmung unterschiedlicher Bereiche. Dies betrifft insbesondere auch den Austausch mit der Kindergartenaufsicht und anderen Stakeholdern aus dem Bereich der Elementarpädagogik, um gemeinsam Konzepte zur Qualitätssicherung im Bereich der Transition zu entwickeln. Die inhaltlichen Details und Zeitpläne werden in den bereits fixierten Runden Tischen und weiteren Dienstbesprechungen mit allen LSR/dem SSR für Wien festgelegt. Die Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (BAfEP) gehen mit der Umsetzung der neuen Lehrpläne und deren Bestimmungen bereits auf die neuen Anforderungen ein. Die qualitätsvolle Umsetzung im Unterricht ist sicherzustellen. Die Pädagogischen Hochschulen tragen zum Gelingen der Bildungsreform bei, indem sie in der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Elementar- und Primarstufenpädagogik, sowie in der Personalentwicklung die gesetzlichen Neuerungen berücksichtigen. Es ist erforderlich, die Themen der Bildungsreform in die Konzepte der Qualifizierung von Schulleiterinnen und Schulleitern, sowie Pädagoginnen und Pädagogen zu integrieren und die Maßnahmensetzung darauf auszurichten (z.B. Erstellung und Anwendung differenzierter Fördermodelle, Planung individualisierten Unterrichts, Implementierung neuer Lehr- und Lernkultur, Einsatz von Diagnose- und Förderinstrumenten, Qualitätssicherung im Unterricht, Schulentwicklungs-begleitung). Den Schulen werden Leitfäden und weitere Unterlagen zur Umsetzung der Reformmaßnahmen mit weiteren Schreiben laufend zur Verfügung gestellt: Leitfaden zur Individualisierung und differenzierten Förderung in der Schuleingangsphase, Leitfaden zur sprachlichen Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Grundschule, Leitfaden zur Schülerinnen-/Schüler-einschreibung NEU und in weiterer Folge ein Leitfaden zu den KEL-Gesprächen sowie ein School-Walkthrough für die Volksschule zur Begleitung und Unterstützung der Unterrichts- und Schulentwicklung.

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    Sowohl die Umsetzung des Schulrechtsänderungsgesetzes, als auch die erzielten Wirkungen werden durch das Bundesministerium für Bildung einer Evaluierung unterzogen. Daten aus SQA, BIST, Bildungsdokumentation usw. werden dafür herangezogen. Dieser Erlass ergeht an - die Landesbildungsreferentinnen und -referenten - die Amtsführenden Landesschulratspräsidentinnen und –präsidenten / den

    Amtsführenden Präsidenten des Stadtschulrats für Wien - die Landesschulräte / den Stadtschulrat für Wien - die Ämter der Landesregierungen - die Landesschulinspektorinnen und -inspektoren für Allgemeinbildende Pflichtschulen,

    Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sonderpädagogik - die Rektorate der Pädagogischen Hochschulen - die Direktionen der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik - den Städte- und Gemeindebund

    Wien, 30. August 2016

    Für die Bundesministerin: SektChef Kurt Nekula, M.A.

    Elektronisch gefertigt

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    Unterstützung von Schulen bei der Integration von Flüchtlingen: Projekt „Mobile interkulturelle Teams“

    1terZwischenberichtfürdieTagungderLandesreferentInnenam5.7.2016(Zahlenaktualisiertam7.9.2016)

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    1. Grundsätzliches zu dem Projekt „MIT“

    InhaltlicherRahmen:DiemobilenTeamsunterstützensowohlSchulenundschulischVerantwortlicheinihrenIntegrationsbemühungenalsauchSchüler/innenmitFluchterfahrungundderenFamilienimZusammenhangmitimschulischenKontextauftretendenProblemstellungen.Ziele

    KonstruktiveIntegrationvonFlüchtlingskindernandenÖsterreichischenSchulen GezielteUnterstützungderSchulaufsicht,derSchulensowiedesLehrpersonalsbeider

    AufnahmeundIntegrationvonFlüchtlingskindernund‐jugendlichenindieSchul‐undKlassengemeinschaft

    (Aufsuchende)BeratungderElternundUnterstützungdesfamiliärenUmfeldsderFlüchtlingskinder

    PräventionvonAusgrenzungund(ethnischen)Konflikten Sicherstellungeineradäquaten(Deutsch‐)FörderungfürFlüchtlingskinderinden

    Schulen Unterstützungbzw.ErgänzungderSchulpsychologiesowieandererschulischer

    UnterstützungssystemeMaßnahmen

    PräventionsarbeitmitdenSchülerInnen,psychologische,sozialpädagogischeundsozialeEinzelfallhilfesowieKrisenintervention

    KommunikationmitFlüchtlingsfamilien(imSinnevoninterkulturellen„Brückenbauer/innen“bzw.„Kulturlots/innen“),HilfebeiderGestaltungvonElternabenden,InformationvonElterninÖsterreichlebenderKinder

    Beratungbzw.sozialarbeiterischeundsozialpädagogischeUnterstützungvonLehrkräften

    UnterstützungderSchulleitungenundderSchulaufsicht:o BeratungbeiderGestaltungvonKommunikationsprozessen(z.B.Eltern¬abende,

    Konferenzen)o ModerationvonKonfliktgesprächeno BeratungfürundHilfestellungbeiderInstallierungvonSprachstartkurseno KontaktherstellungzuaußerschulischenUnterstützungsstrukturenund

    Hilfsorganisationeno RegionaleVernetzungallerStakeholder,Bewusstseinsbildung,

    QualitätssicherungZeitlicherAbriss:

    GrundsätzlicherBeschlussinderRegierungsklausurvom11.9.2015(https://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=60471Seite3„MobileEinsatzteamsausinterkulturellenPädagog/innen,SchulpsychologInnen,SchulsozialarbeiterInnenimSchulbereich“)

    LaufendeoperativePlanungundBugetverhandlungenbisca.März2016 OperativeUmsetzungdurchdenministeriumszugehörigenVerein„Österreichisches

    ZentrumfürpsychologischeGesundheitsförderungimSchulbereich–ÖZPGS“,

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    InstitutionelleVerankerunganderSchulpsychologie‐Bildungsberatung(Abt.I/8bzw.entsprechendeAbteilungenindenLandesschulbehörden)

    Projektstartmit1.4.2016 PersonalrekrutierunginAprilundMai2016nahezuabgeschlossen ErstellungundVerteilungeinerHandreichung(internenSchulungsunterlage)

    http://www.schulpsychologie.at/fileadmin/upload/schulpsychologie/Handreichung_MIT.pdf

    EinschulungallerMitarbeiterInnenbeieinergemeinsamenTagungam1.Und2.JuniinSt.Pöltenhttp://www.schulpsychologie.at/MIT/

    DerzeitlaufenderBetrieb,Projektendeistmit31.Dezember2016unverändertvorgesehen,eineVerlängerungfürdasJahr2017jedochsehrwahrscheinlich

    2. MitarbeiterInnen der „Mobilen Teams“ in Österreich 

    3. Sprachkenntnisse der MIT‐MitarbeiterInnen 

    Dem Projektauftrag entsprechend, konnten MitarbeiterInnen mit vielfältigem kulturellem und sprachlichem Hintergrund und Wissen gewonnen werden.

    3.1. Das Schaubild zeigt die Sprachenvielfalt unserer MitarbeiterInnen

    20

    12 MitarbeiterInnen

    10 MitarbeiterInnen

    11 MitarbeiterInnen

    6 MitarbeiterInnen

    3 MitarbeiterInnen

    7 MitarbeiterInnen 13 MitarbeiterInnen

    3 MitarbeiterInnen

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    3.2. Die folgende Grafik zeigt sämtliche Sprachkenntnisse im Detail

    4. Überblick über die Kennwerte für ganz Österreich 

    In diesem Kapitel wird ein, hauptsächlich in Anschauungsbildern und Grafiken dargestellter, Überblick über die Tätigkeit der MIT in ganz Österreich gegeben.

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    4.1. Diese Grafik zeigt, wieviel Zeit für welche Tätigkeiten aufgewendet wurde

    4.2. Hier ein Überblick über die jeweiligen Berufe der MitarbeiterInnen in den Bundesländern

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    5. Bundeslandspezifische Überblicke 

    Ressourcenzuteilung Bundesland

    Anz. Flüchtlingskinder (Stand Jän. 2016)

    %-Vertei-lung auf Bundesl.

    Anteil an Gesamt-schülerzahl (Primar/ SekI)

    Sozial-index*)

    Belas-tungs-index**)

    Vertei-lungs-schlüssel nach Belindex

    Vertei-lungs- schlüssel nach absolu-ten Zahlen

    Vertei-lungs-schlüssel Mischform

    Burgenland 256 2,6% 1,23% 12,6% 54 6,92% 2,57% 4,74%

    Kärnten 624 6,3% 1,49% 11,7% 61 7,77% 6,27% 7,02%Niederösterreich 2.519 25,3% 1,97% 13,1% 90 11,50% 25,29% 18,39%

    Oberösterreich 1.456 14,6% 1,23% 16,6% 71 9,09% 14,62% 11,85%

    Salzburg 539 5,4% 1,19% 17,2% 71 9,09% 5,41% 7,25%

    Steiermark 1.221 12,3% 1,35% 12,8% 60 7,70% 12,26% 9,98%

    Tirol 731 7,3% 1,24% 15,7% 68 8,69% 7,34% 8,01%

    Vorarlberg 378 3,8% 1,10% 21,8% 84 10,67% 3,80% 7,24%

    Wien 2.234 22,4% 1,68% 38,3% 224 28,58% 22,43% 25,51%

    GESAMT 9.958 100% 1,48% 19,3% 100 100,00% 100,00% 100,00% *)Sozialindex:BerechnunganalogzuSSA‐Projekten:IndikatorendersozialenBenachteiligungausSozialraumdatenderStatistikAustriaundDatenausderSchulstatistik:• AnteilvonPersonenmitmax.PflichtschulabschlussanderWohnbevölkerungvon30‐49JahrenimBundesland(X1)• AnteilderalsarbeitsloserfasstenPersonenanderWohnbevölkerungvon30‐49JahrenimBundesland(X2)• AnteilderimAuslandgeborenenPersonenanderWohnbevölkerungvon30‐49JahrenimBundesland(X3)• AnteilvonSchülerInnenmitnichtdeutscherErstspracheimBundesland(X4)SI=100+(X1+X2+X3+2.X4)/5SI>133sehrhoheBelastungSI>120hoheBelastung*)Belastungsindex:BI=([FlüchtlingskinderanteilimBundesland]/[Flüchtlingskinderanteilbundesweit]x[SozialindexfürdasBundesland]/[Sozialindexbundesweit])*100Eswurdevereinbart,dassbeiderZuteilungdesPersonalsaufdieBundesländerprimärderVerteilungsschlüssel„Mischform“unterzusätzlicherBerücksichtigungbesondererBelastungslagenzurAnwendungkommt.

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    Burgenland Dienstort Qualifikation Beschäftigungs‐ausmaß

    inWochenstundenPinkafeld Psycholog/in 38

    Sozialarbeiter/in 38(Sozial‐)Pädagog/in 38

    Im Burgenland wird das Team regional eingesetzt. Derzeit ist der Bezirk Oberwart von derAnzahl der Asylwerbenden in Schulen her am stärksten betroffen, daher wird das TeamvoraussichtlichinPinkafeldstationiert.DieArbeitwirdanmehrerenStandortenundSchultypenstattfinden:VS,NMS,PTS,AHS,BMHS.Begonnenwirdmit III. (Beratung / Unterstützung von Lehrer/innen), IV. (Unterstützung vonSchulleitungundSchulaufsicht),VI.(Elternarbeit),VII.(Vernetzungstätigkeit),inweitererFolgeergänzt durch I. (Einzelfallarbeit) und II. (Präventionsarbeit) und bei Bedarf V. (Arbeit mitLehrerInnenkollegium).InhaltlichwerdenalleSchulpartnerUnterstützungbekommen:

    Schüler_innen: VermittlungvonkulturellenNormen UnterstützungbeimLernen PersönlicheProblemeLehrer_innen: VermittlungvonkulturellenNormen lösungsorientiertesArbeiten StrukturundRahmen Grenzen,SelbstreflexionDirektor_innen: EntwickelnvonstandortbezogenenAngeboten EntwickelnvonRitualenundStruktur KommunikationanderSchule(ganzerLehrkörper!) KommunikationmitFamilienundEinrichtungenweitereKooperationspartner:VernetzungvonBedarfundAngebot

    5.1.1 Die Grafik zeigt eine Darstellung über die Verteilung der jeweiligen Berufe.

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    Kärnten Dienstort Qualifikation Beschäftigungs‐ausmaß

    inWochenstundenKlagenfurt(fürKärntenOst) Psycholog/in 38

    Sozialarbeiter/in 38(Sozial‐)Pädagog/in 38

    Villach(fürKärntenWest) Psycholog/in 38Sozialarbeiter/in 38(Sozial‐)Pädagog/in 38

    AufgrunddergeplantenZuteilungvonzweiTeamszujedreiPersonen(gemesseninVBÄ)fürdasBundeslandKärntensindzweiStandortefürdie„MobileninterkulturellenTeams“ausgewähltworden.VomStandortKlagenfurtaussollderBereichKärnten‐OstmitdenBezirkenWolfsberg,Völkermarkt,St.Veit/Glan,Klagenfurt‐StadtundKlagenfurt‐Landabgedecktwerden.DerBereichKärnten‐WestmitdenBezirkenHermagor,Spittal/Drau,Feldkirchen,Villach‐StadtundVillach‐LandsollvomStandortVillachausversorgtwerden.DieStandorteKlagenfurtundVillachliegenzentralindenBereichenKärnten‐Ostbzw.Kärnten‐WestundbildendaherdenidealenAusgangspunktfürdiemobilenEinsätze.EswurdeauchbesondersaufdieaktuelleBedarfslageimBundeslandRücksichtgenommen.Regionen,dieeinenerhöhtenUnterstützungsbedarfgemeldethabenund/odermiteinerhohenAnzahlvonEinrichtungenfürdieUnterbringungvonFlüchtlingeninsbesonderevonunbegleitetenminderjährigenFlüchtlingenausgestattetsind,könnenguterreichtwerden.Die„MobileninterkulturellenTeams“sollensichjeweilsauseinemPsychologen,einemSozialarbeiterundeinem(Sozial‐)Pädagogenzusammensetzen.FürjedesTeamsollenentsprechendeRäumlichkeitenimBereichdesLandesschulrates‐AbteilungSchulpsychologiefürdienotwendigemöglichsttagesaktuelleDokumentationderTätigkeitenzurVerfügunggestelltwerden.DieAnbindungandieschulpsychologischenBeratungsstelleninKlagenfurtbzw.VillachsolleinemöglichstschnelleKoordinationderEinsätzeundKooperationmitderAbteilungSchulpsychologieermöglichen,diejaauchhauptverantwortlichfürdieEinführungindieTätigkeitderMitarbeiterder„MobileninterkulturellenTeams“seinwirdundsoaucheinenBeitragzurQualitätssicherungleisten.

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    5.2.1 Die Grafik zeigt eine Darstellung über die Verteilung der jeweiligen Berufe.

    5.2.2 Diese Grafik zeigt, wieviel Zeit für welche Tätigkeiten aufgewendet wurde.

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    Niederösterreich Dienstort Qualifikation Beschäftigungs‐ausmaß

    inWochenstundenWr.Neustadt Psycholog/in 38

    Sozialarbeiter/in 38(Sozial‐)Pädagog/in 38

    RaumMödling Psycholog/in 38Sozialarbeiter/in 38(Sozial‐)Pädagog/in 38

    Gänserndorf Psycholog/in 38Sozialarbeiter/in 38(Sozial‐)Pädagog/in 38

    St.Pölten Psycholog/in 38Sozialarbeiter/in 38(Sozial‐)Pädagog/in 38

    ZurBewältigungderHerausforderungendurchdiegroßeZahlanKindernmitnichtdeutscherErstspracheundnunauchvonasylwerbendenKindernandenniederösterreichischenSchulenhatderLandesschulratf.NÖdasBeratungsteamderLandesgruppeMIM(Mehrsprachigkeit,Interkulturalität,Migration)aufgebaut.AufgabedieserGruppeunterderAufsichtvonLSIHRMariaHandl‐StelzhammeristdieUnterstützungvonSchulleiterInnen,PädagogInnenundElterninschulischenProblemsituationenrundumdieThematikMigration,InterkulturalitätundMehrsprachigkeitunddieSuchenachgemeinsamenLösungen.Dazugehörenz.B.dieUnterstützungderSchulleitungenundderLehrkräfteimUmgangmitVielfaltinderSchule,beiderUmsetzungsprachsensiblenUnterrichts,dieAufgabe,RassismusundDiskriminierungentgegenzuwirkenunddieFörderungdesinterkulturellenDialogsalsUnterrichtsprinzip.DieMobilenInterkulturellenTeams(MITs),dieanderAbteilungSchulpsychologie‐Bildungsberatung(LeitungHRDDrAndreaRichter)angeschlossenwerdensollen,habendieAufgabedieAngebotedieserInitiativezuerweiternunddurchihrjeweiligesFachwissenzuvertiefen.DurchengeKooperationmitdenSchulpsychologInnenvorOrt,derSchulaufsichtunddenMitgliedernderMIM‐GruppesollenMehrgleisigkeitenvermiedenundSynergiengenutztwerden.EinsatzderMobilenInterkulturellenTeams(MITs)DadurchdieunterschiedlicheDichtederUnterkünftefürAsylwerberimBundeslandesauchzuKonzentrationenvonasylwerbendenKindernaneinzelnenSchulenkommt,wirdaucheineentsprechendeVerteilungderMITsinNiederösterreichgeplant.FolgendeEinsatzgebieteergebensichderzeitausdiesenÜberlegungen:BildungsregionZentralraum:einTeammitdemArbeitsschwerpunktinderStadtSt.

    Pölten.JedochsolldiesesTeamimBedarfsfallauchimBereichAmstettentätigwerden.

    BildungsregionWeinviertel:einTeammitdemArbeitsschwerpunktimBereichGänserndorf,Deutsch‐Wagram,Strasshof/Nordbahn

    BildungsregionIndustrieviertel:zweiTeams–einTeamhättedenBereichdessüdlichenIndustrieviertels(SchwerpunktinNeunkirchenundWr.Neustadt)vorrangig

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    zubetreuen,währenddaszweiteTeamsichaufdenBereichdesnördlichenIndustrieviertels(SchwerpunktinTraiskirchen,Schwechat,Hainburg)konzentrierensollte.

    AufgabenderMobilenInterkulturellenTeamsinNÖ:InengerAbstimmungmitderSchulpsychologie‐BildungsberatungundinKooperationmitdemMIM‐TeamsollendieTeammitgliederdieSchulleitungen,Lehrkräfte,ElternundSchülerunterstützen,

    beiderBewältigungvonProblemen,diedurchSchwierigkeiteninderKommunikationalsFolgevonsprachlichenoderkulturellenUnterschiedenentstandensind,

    beiderGestaltungdeskooperativenMiteinandersinderKlasse(z.B.thematischeWorkshopsinKlassen)undinderSchule(z.B.UnterstützungbeiElternabenden,FortbildungvonLehrerteams,…),

    beiderUrsachenabklärungvonundBeratungbeiProblemlageneinzelnerasylwerbenderKinder(inAbhängigkeitvonderjeweiligenProfessionderTeammitglieder).

    ….UmdieAbstimmungmitderSchulpsychologie‐Bildungsberatungsicherzustellen,istdieTeilnahmederTeammitgliederandenregelmäßigenDienstbesprechungenderAbteilungvorgesehenundzusätzlichsollauchengerKontaktzudenSchulpsychologInnenderjeweiligenRegiongehaltenwerden. 5.3.1 Die Grafik zeigt eine Darstellung über die Verteilung der jeweiligen Berufe.

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    5.3.2 Diese Grafik zeigt, wieviel Zeit für welche Tätigkeiten aufgewendet wurde. 

     

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    Oberösterreich 

    Dienstort Qualifikation Beschäftigungs‐ausmaßinWochenstunden

    Linz

    Psychologin 38Psychologin 28Psychologin 38

    Linz

    Sozialpädagogin 19Sozialpädagogin 28Sozialarbeiter 38

    Wels

    Sozialpädagogin 38Sozialarbeiter/in 38

    Steyr

    Pädagoge 38Sozialarbeiter/in 28

    BeiderAuswahlderPersonenwirdbesondersgeachtetaufzumaktuellenFlüchtlingsstromundzurvorhandenenMigrantenpopulationpassendeMuttersprachlichkeit,ausreichendeDeutschkenntnisse,ErfahrungenmitFlucht/MigrationundKenntnisunseresSchulsystems.DieArbeitsorteLinz,WelsundSteyrbeziehensichsowohlaufdievorhandenengrößtenBedarfsmengennachBeratungundIntegrationalsauchweitgehendstaufSozialindikatoren.DasTeamLinzumfasstbestehtausdenmeistenPersonen,weildieseauchflächendeckendimBundeslanddenBeratungsbedarffürtraumatisierteKinderundJugendlichewahrnehmenkönnen.SowohldieKonzentrationderPsychologinnenalsauchdieBerufserfahrungenderanderenTeammitgliedersollenhierausreichendeKompetenzundKommunikationsmöglichketensicherstellen.AufeigeneBüroswirdinOÖfürdiesekurzeProjektdauerverzichtet.DenTeammitgliedernwerdenproSemesterfür2TagediejenigenSchulenalsPräsenzschulenzugeteilt,wosichimZuständigkeitsbereichdiemeistenFlüchtlingskinderbefinden.Dieanderen3Tagewirdtages‐oderhalbtagsweiseinandernSchulenmitdiesbezüglichemBeratungsbedarfgearbeitetbzw.VernetzungsarbeitmitaußerschulischenEinrichtungenundNGOsgeleistet.DieGrundausstattungsollproPersoneinenLaptop,einDiensthandyundMobilesInternetumfassen,sodasssämtlicheOverhead‐ArbeitenimHome‐Office‐Modusstattfindenkönnen.FürweitergehendeBüroarbeitenstehtdieInfrastrukturderjeweilsnächstgelegenenSchulpsychologischenBeratungsstellezurVerfügung.AndiesertreffensichauchinregelmäßigenAbständen(zuerstwöchentlich,nach2Monaten14tägig)diefüreinbestimmtesGebietoderAufgabeverantwortlichenTeams.DarüberhinausfindetmonatlichvonallenMITseineBesprechungamLSR‐Linzstatt.ZielistdiemöglichstgutewechselseitigeAnpassungeinerSchuleandieRealitätihrerFlüchtlingskindersamtihrenFamilienundumgekehrtderenIntegrationindiekonkreteSchuleundWohnort,sodassrascheineentwicklungsförderndeBildungskarrierefürdieKindermöglichwird.

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    5.4.1. Die Grafik zeigt eine Darstellung über die Verteilung der jeweiligen Berufe. 

    5.4.2. Diese Grafik zeigt, wieviel Zeit für welche Tätigkeiten aufgewendet wurde.

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    Salzburg Dienstort Qualifikation Beschäftigungs‐ausmaß

    inWochenstundenStadtSalzburg Psycholog/in 38

    Sozialarbeiter/in 38(Sozial‐)Pädagog/in 38

    St.JohannimPongau Psycholog/in 38Sozialarbeiter/in 38(Sozial‐)Pädagog/in 38

    DerSchwerpunktderTätigkeitsollimPflichtschulbereichliegen,aberauchz.B.ÜbergangsklassenimAHS/BMHS–Bereichmitbetreutwerden.DiesstellteineErgänzungzudenbisherigenÖZPGS–MitarbeiterInnendar,dieSprechstundenvorwiegendanhöherenundmittlerenallgemeinbildendenundberufsbildendenSchulenanbieten.DieMitarbeiterInnensollenunterschiedlicheQuellenberufehaben,welcheihnenermöglichen,unterLeitungundSupervisionrascheinzelnoderalsTeameinenemotionalen,verbalenbzw.nonverbalenZugangzuSchülerinnenundSchülernmitMigrationshintergrund(undderenEltern)zufinden.DieMitarbeiterInnensolltenFremdsprachenkenntnissebesitzensowieFlexibilitätummöglichstraschaufetwaigekrisenhafteEreignissereagierenzukönnen.DieGesamtkoordinationliegtbeimLandesreferatfürSchulpsychologie‐Bildungsberatung.PrimäreAufgabenbereiche:

    Beratung/UnterstützungderLehrpersonen+Schulleitung InterkulturelleKompetenz‐Förderung:Fortbildungsveranstaltungeninder

    Schule, Bewusstseinsbildung,HilfebeiderGestaltungvonElternabenden RegionaleVernetzung BegleitungbeiKommunikationsprozessen KriseninterventionanSchulstandorten Klassenworkshops–sozialesKlima KooperationmitaußerschulischenOrganisationen EinzelfallarbeitmitSchülerinnenundSchülern

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    5.5.1. Die Grafik zeigt eine Darstellung über die Verteilung der jeweiligen Berufe.

    5.5.2. Diese Grafik zeigt, wieviel Zeit für welche Tätigkeiten aufgewendet wurde.

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    Steiermark Dienstort Qualifikation Beschäftigungs‐ausmaß

    inWochenstundenBruck/Mur Psycholog/in 38

    Sozialarbeiter/in 38(Sozial‐)Pädagog/in 38

    Graz Psycholog/in 38Sozialarbeiter/in 38(Sozial‐)Pädagog/in 38

    Leibnitz Psycholog/in 38Sozialarbeiter/in 38(Sozial‐)Pädagog/in 38

    DieTeamswerdendirektanSchuleneingesetztjenachAnforderung,auchlängerfristig.KernaufgabensindumfänglicheNetzwerkarbeitsowieBetreuungvonSchülerInnenmitFlucht‐undMigrationshintergrund.EineengeAbstimmungmitPSIundZISistvorgesehen.RäumlichwerdensieloziertinAbstimmungSchulpsychologie/PSI. 5.6.1. Die Grafik zeigt eine Darstellung über die Verteilung der jeweiligen Berufe.

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    5.6.2. Diese Grafik zeigt, wieviel Zeit für welche Tätigkeiten aufgewendet wurde.

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    Tirol Dienstort Qualifikation Beschäftigungs‐ausmaß

    inWochenstundenInnsbruck,(+Innsbruck‐Land) Psycholog/in 38

    Sozialarbeiter/in 38(Sozial‐)Pädagog/in 38

    Kufstein,(+Kitzbühel,+Schwaz) Psycholog/in 38Sozialarbeiter/in 38(Sozial‐)Pädagog/in 38

    EsgehtumdieUnterstützungderSchulebeiderIntegrationderFlüchtlingskindermitdemZiel,einmöglichstpositivesundförderndesKlimaanderSchuleherzustellen.Die2Teamswerdenregionaleingesetzt.DerzeitsinddieBezirkeInnsbruck(mitInnsbruck‐Land)undWörglvonderAnzahlderAsylwerbendeninSchulenheramstärkstenbetroffen.Eswerden(wegendervoraussichtlichnurkurzenEinsatzdauer)keineeigenenBüroseingerichtet,sonderndieTeammitgliederwerdenfür3WochentagedenjenigenSchulenzugeteilt,wosichdiemeistenFlüchtlingskinderbefinden.AndenbeidenanderenWochentagenarbeitendieTeamsanSchulen,diediesefürInterventionenanfordern.DieGrundausstattungwirdproPersoneinenLaptop,einDiensthandyundMobilesInternetumfassen,damitsämtlicheVor‐undNachbereitungstätigkeitenimHome‐Officestattfindenkönnen.ZudemstehenfürEinzelgesprächeund‐untersuchungendienächstgelegenenSchulpsychologischenBeratungsstellenmitihrenArbeitsmaterialienzurVerfügung.DasTeamfährtmiteinandermitdemPKW(auchwegendeszutransportierendenMaterials)zudenverschiedenenSchulen.DieseDienstfahrtenwerdenaufderBasisdesamtlichenKm‐Geldesbezahlt.AusgangsortistdieSchule,derdasTeamzugeteiltist(s.o.).DietäglicheArbeitszeitwirdmitderEXCEL‐TabelledesBMBFdokumentiert.DieArbeitwirdanalldenSchulenverrichtet,woFlüchtlingskinderintegriertsind.DerEinsatzistbeiBedarfauchaußerhalbdesBezirksmöglichundnötig.InengerAbstimmungmitderSchulpsychologie‐BildungsberatungwerdendieTeammitgliederdieSchülerInnen,LehrerInnen,SchulleitungenundbeiBedarfauchdieElternunterstützen.SchülerInnen: PersönlicheProbleme(Angst,Traumatisierung) VermittlungvonkulturellenNormen UnterstützungbeimLernenLehrerInnen:VermittlungvonkulturellenNormen UnterstützungbeiKlasseninterventionen UnterstützungbeiElternabendenSchulleitungen: KommunikationanderSchule(ganzerLehrkörper!) KommunikationmitFamilienundEinrichtungen FortbildungenfürLehrerteams

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    UmdieAbstimmungmitderSchulpsychologie‐Bildungsberatungsicherzustellen,sollauchengerKontaktzudenSchulpsychologInnenderjeweiligenRegiongehaltenwerden. 5.7.1. Die Grafik zeigt eine Darstellung über die Verteilung der jeweiligen Berufe.

    5.7.2. Diese Grafik zeigt, wieviel Zeit für welche Tätigkeiten aufgewendet wurde.

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    Vorarlberg Dienstort Qualifikation Beschäftigungs‐ausmaß

    inWochenstundenFeldkirch Psycholog/in 38

    Sozialarbeiter/in 38Pädagog/in 38

    GeplantistderEinsatzeinesmobileninterkulturellenTeamszurUnterstützungundBeratungvonLehrpersonenundSchulleiter/innensowieSchulaufsicht,hauptsächlichanVorarlbergerPflichtschulen,zurbestmöglichenIntegrationderFlüchtlingskinder.GedachtistauchaneineMitbetreuungderdreiÜbergangsklassenanderBundeshan‐dels‐akademieu.BundeshandelsschuleBregenzundFeldkirchmitunbegleitetenminderjährigenAsylsuchenden/Flüchtlingen.DasTeamsollausMitarbeiter/innenmitspeziellenfachlichenundsprachlichenKompe‐tenzenbestehenundsollsichinVorarlbergauseinemPsychologen/einerPsychologin,einemSchulsozialarbeiter/einerSchulsozialarbeiterinundeinemPädagogen/einerPädagoginzusammensetzen(evtl.auchSonderpädagog/in).DasTeamsollsehreigeninitiativseinundraschundflexibelaufKonflikt‐undKrisen‐situationenregionalanSchulenreagierenkönnen.DieArbeitdesmobilenTeamssollinengerAbstimmungmitdenbestehendenUnter‐stützungssystemenandenSchulenerfolgenunddiefachlicheZuständigkeitundKon‐trollederDokumentationderTätigkeitundErledigungderadministrativenAufgabensollbeimiralsLandesreferentliegen.AlsStandortistdieschulpsychologischeBeratungsstelleFeldkirch‐dieimLandVorarl‐bergzentraloderrelativinderMitteliegt‐ausgewählt.Hiergibtesnocheinenmöblier‐tenRaum,derüberalleEDV‐mäßigenEinrichtungenverfügtundandreiWochentagengenutztwerdenkann.Hiersollenauchdie(evtl.wöchentlichen)TeambesprechungenmitdemLandes‐referentenerfolgen.Damitmöglichstrasch‐beiBedarf‐psychologischeGespräche,sozialarbeiterischeundpädagogischeUnterstützungvonLehrkräftenundSchulleitung,Einzelfallhilfe,Modera‐tionbeiKonfliktgesprächen,KommunikationmitFlüchtlingsfamilienundKriseninter‐ventionu.dgl.erfolgenkönnen,solldasTeam(mobil)miteinemPKW(inunserenhäufiggebirgigenRegionen)unterwegssein.

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    5.8.1. Die Grafik zeigt eine Darstellung über die Verteilung der jeweiligen Berufe.

    5.8.2. Diese Grafik zeigt, wieviel Zeit für welche Tätigkeiten aufgewendet wurde.

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    Wien Dienstort Qualifikation Beschäftigungs‐ausmaß

    inWochenstundenWien 6Teamszuje

    Psycholog/in 38Sozialarbeiter/in 38(Sozial‐)Pädagog/in 38

    AufgrundderhohenZahlderschulpflichtigenFlüchtlingskinderinWien,wirdderSchwerpunktdesEinsatzesimAPS‐Bereichliegen.Weitersistgeplant,dassdiesespsychosozialeUnterstützungspersonalauchanAHSundimBedarfsfallanBMHS‐StandortensowieeventuellauchaneinzelnenBerufsschulenzumEinsatzkommt.DiekonkretenSchulstandortefürdieEinsätzedermobilenTeamswerdeninZusammenarbeitmitdenjeweiligenAbteilungsleiter/innenderpädagogischenAbteilungenermittelt.EswerdenSchulenerhoben,dieaufgrundihrerAnzahlvonFlüchtlingskindern,‐jugendlichenbzw.derverschiedenenProblemlagenbesondereUnterstützungdurchdiemobilenTeamsbenötigen.Grundsätzlichistdarangedacht,denTeamsfixeSchulenzuzuteilen,allerdingskannesauchaufgrundderFlüchtlingszahlenzuspontanensituationselastischenunddamitflexiblenEinsätzenkommen.VoraussichtlichistmitvierPräsenztagenanSchulenzurechnen,einTagdientderVor‐bzw.NachbereitungsowiederAdministration.HinsichtlichdesArbeitsplatzesgibtesdieMöglichkeit,einenGruppenraumimSSRzunutzen.FürdieGrundausstattungistproPersoneinDiensthandy,einLaptopundeinmobilesInterneterforderlich.InAbstimmungmitderSchulpsychologie‐Bildungsberatungisteinregelmäßiger,fachlicherAustauschnotwendig,umfolgendeAufgabenbereichemitundfürdieSchulpartnerprofessionellabdeckenzukönnen:

    UnterstützungbeiderBewältigungvonProblemenimschulischenAlltag FörderungderinterkulturellenKompetenz(Einzel‐undGruppenarbeit) Klasseninterventionenbzw.WorkshopszumsozialenKlima Vernetzungmitinner‐undaußerschulischenAngebotenimNachmittags‐und

    FreizeitbereichsowiemitNGOs BeratungundUnterstützungimBereichderElternarbeit,bzw.beiunbegleiteten

    MinderjährigendieentsprechendenBetreuungseinrichtungen/personen

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    5.9.1. Die Grafik zeigt eine Darstellung über die Verteilung der jeweiligen Berufe.

    5.9.2. Diese Grafik zeigt, wieviel Zeit für welche Tätigkeiten aufgewendet wurde.

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    Inklusion: Rolle und Beiträge der Schulpsychologie-Bildungsberatung

     

    Verbindliche Richtlinie zur Entwicklung von Inklusiven Modellregionen (Beilage zu BMBF 36.153/0088/I/5/2015)

    Eine wesentliche Zielsetzung eines inklusiven Schulsystems ist der Abbau von Bildungsbarrieren und somit die Erhöhung der Chancengerechtigkeit. Eine Schule für alle soll jedes Kind mit seinen Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellen und optimal innerhalb der Schulgemeinschaft fördern und fordern.

    Wissenschaftliche Studien zeigen, dass sorgfältig geplanter und durchgeführter gemeinsamer Unterricht nicht nur ein hohes Förderpotenzial für Schüler/innen mit Behinderungen hat, sondern die Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht insgesamt unterstützt. Besonders positiv entwickeln sich bei dieser Kultur des Lehrens und Lernens in Schulen mit Integrationsklassen (mehr als drei Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, kurz SPF) die engere Kooperation, höhere Förderorientierung, bewusstere Gestaltung der Lernumwelten, mehr kooperative Lernformen und weniger sozialnormbezogene Leistungsbeurteilung.

    Das Konzept der Inklusion steht für eine optimierte und qualitativ erweiterte Integration: alle Schüler/innen, ob mit oder ohne SPF, deutschsprachig oder anderssprachig, männlich oder weiblich usw. sollen in ihrer Individualität als förderbedürftig gesehen werden. Nicht mehr das einzelne Kind, sondern das gesamte Lernsystem soll im Blickpunkt von Diagnose und Förderung stehen.

    Die gegenständliche Richtlinie hat zum Ziel, die Qualität der inklusiven Beschulung aller Schülerinnen und Schüler weiter zu entwickeln und die entsprechenden Angebote auszuweiten. Der im Jahre 2012 beschlossene Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2020 formuliert Zielsetzungen der Bundesregierung, die auch im Bereich der Bildung die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems vorsehen und als ersten Schritt die Implementierung und Evaluation modellhafter Initiativen (wie z.B. Inklusive Modellregionen) fordern. Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2020 sieht vor, dass die Inklusiven Modellregionen bis 2020 eingerichtet sind, was einen strukturellen Wandel im Bildungssystem bedingt. Das aktuelle Regierungsprogramm definiert die „Konzeption von Modellregionen zur optimalen und bedarfsgerechten Förderung aller Schülerinnen und Schüler dieser Region mit wissenschaftlicher Begleitung“ als eine der Maßnahmen zur Weiterentwicklung der inklusiven Bildung.

    Für die Umsetzung werden im nachfolgenden Erlass folgende Durchführungsrichtlinien erläutert:

    1) Qualität der Inklusion in allgemeinen Schulen (gem. §27a SCHOG) und Beschreibung der Inklusiven Modellregionen

    2) Neuorganisation des ZIS (Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik) 3) Effizienter, bedarfsorientierter und flexibler Ressourceneinsatz 4) Qualität der Verfahren zur Feststellung des SPF und der SPF-Bescheide 5) Klärung von Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Schulerhaltern

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    1. Qualität der Inklusion in allgemeinen Schulen (gem. §27a SCHOG) und Beschreibung der Inklusiven Modellregionen

     

    Qualität der Inklusion in allgemeinen Schulen

    Problemaufriss Inklusive Modellregionen werden eingerichtet, um Erfahrungen mit einer vollständigen Umsetzung inklusiver Bildung zu sammeln. Dies steht im Einklang mit der in einem partizipativen Prozess erarbeiteten Zielformulierung der Maßnahme 124 des NAP: „Eine Inklusive Region ist eine Region, die das Ziel verfolgt, in ihrem Einflussbereich den Artikel 24. ‚Bildung‘ der UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umzusetzen.“ Eine Inklusive Modellregion soll die Möglichkeit bieten, alle in dieser Region wohnenden Schüler/innen an (Regel-)schulen zu unterrichten und damit auf die Sonderbeschulung zu verzichten. Das bedeutet, dass an den (Regel-)schulen Möglichkeiten (z.B. spezielle Settings für Schüler/innen mit schweren/mehrfachen Behinderungen oder mit gravierenden Störungen im Bereich Sozio-emotionale Entwicklung) geschaffen werden müssen. Das Ziel einer IMR muss sein, die inklusive pädagogische Qualität und den Support an Regelschulen so zu heben, dass aussondernde Einrichtungen möglichst nicht mehr gebraucht werden, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention und der NAP-Behinderung 2012-2020 vorsehen.

    Ziele Der inklusive Schulbesuch aller Schülerinnen und Schüler mit SPF soll angestrebt werden. Dabei ist zum gegebenen Zeitpunkt von der bestehenden Rechtslage auszugehen. Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne SPF an allgemeinen Schulen soll ausgebaut, die Anwendung eines angepassten Lehrplans der allgemeinen Schule zum Regelfall werden. Darüber hinaus arbeiten Schulen kontinuierlich an der inklusiven Qualitätsentwicklung.

    Vollzug Den LSR für Kärnten, Steiermark und Tirol wird ermöglicht, inklusive Modellregionen im jeweiligen Bundesland ab dem Schuljahr 2015/16 einzurichten, von denen ausgehend Inklusion im gesamten Bundesland schrittweise umgesetzt wird. Diesbezüglich muss ein umfassendes Konzept erstellt und dem BMBF übermittelt werden. Die Größe einer Modellregion ist von der nach dem jeweiligen Ausführungsgesetz zuständigen Behörde unter Mitwirkung des LSR unter Berücksichtigung der regionalen Bedingungen festzulegen. Die derzeit verwendeten Begrifflichkeiten „Bildungsregion“ bzw. die politischen Bezirke können eine Richtgröße sein. Jedenfalls ist darauf zu achten, dass die Größe dem Ziel der Weiterentwicklung inklusiver Bildungsqualität nicht entgegensteht. Die LSR werden beauftragt, die Ausgangslage der Qualität inklusiver Bildungsangebote zu definieren und inklusionsfördernde Maßnahmen an allgemeinen Schulen nachvollziehbar zu setzen und zu dokumentieren:

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    a. die Beschreibung der Ausgangslage hinsichtlich des Inklusions- und Segregations-quotienten auf Basis valider Daten zu beschreiben, damit eine Evaluation der ange-strebten quantitativen Ziele vorgenommen werden kann.

    b. qualitative inklusive Bildungsangebote zu entwickeln. Dabei stehen das BIFIE, die

    Pädagogischen Hochschulen und das Bundeszentrum für Inklusive Bildung und Sonderpädagogik an der PH-OÖ als Kooperationspartner zur Verfügung.

    Ziel der inklusiven Bildung ist es, allen Schülerinnen und Schülern durch Individualisierung und flexibler innerer Differenzierung und unter flexiblem Einsatz der entsprechenden Ressourcen höchstmögliche Bildung zu ermöglichen. Insofern ist der § 17 SchUG, Abs. 4 dahingehend zu interpretieren, dass dem Unterricht in allgemeinen Schulen auch bei bestehendem SPF nach aller Möglichkeit der Lehrplan der allgemeinen Schule zu Grunde zu legen ist. Nur in zwingenden Ausnahmefällen ist der Lehrplan einer Sonderschule anzuwenden. Daher ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler nach dem Lehrplan jener Schule, die sie besuchen, zu unterrichten und zu beurteilen sind. Der Abschluss der allgemeinen Schule nach dem jeweiligen Lehrplan, allenfalls mit Lehrplanabweichungen, ist anzustreben. Dabei sind die grundlegenden Bildungsziele der jeweiligen Schule zu beachten. In diesem Zusammenhang können Schulversuche ab dem Schuljahr 2016/17 zur Anwendung eines lernzieldifferenten Regelschullehrplans statt der Zuweisung des Lehrplans der Allgemeinen Sonderschule geführt werden.

    Die Leistungsbeurteilung hat auf die festgelegten Lehrplanabweichungen Bezug zu nehmen. Für jede Schülerin/jeden Schüler mit SPF ist in Absprache mit dem zuständigen ZIS ein individuelles Förderkonzept zu erstellen, das den Eltern und der Schulaufsicht zur Kenntnis zu bringen ist. Für Kinder, die keine physische oder psychische Behinderung aufweisen, die aber aus anderen Gründen in Bezug auf das Lernen, ihre persönliche oder soziale Entwicklung über das übliche Maß hinaus temporär gefördert werden müssen, sind ebenfalls Förderkonzepte zu erstellen. Für diese Förderanliegen können ggf. auch sonderpädagogisch qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer herangezogen werden. Maßnahmen für Kinder mit oder ohne SPF sind im jeweiligen standortbezogenen Förderkonzept auszuweisen. In die Entwicklungspläne der Schulen (SQA) sind Maßnahmen zur Förderung von Inklusion am Schulstandort aufzunehmen und im SQA-Prozess umzusetzen (z.B. der Einsatz vom „Index für Inklusion“, usw.) Die Pädagogischen Hochschulen werden beauftragt, entsprechende Angebote für die Schul-und Unterrichtsentwicklung und die Fortbildung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Schulaufsicht anzubieten (z.B. im Rahmen von SCHILF / SCHÜLF). Die Schulleitung hat gemeinsam mit dem jeweiligen Schulerhalter die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und der für Inklusion erforderlichen räumlichen und materiellen Ausstattung zu prüfen und weiter zu entwickeln. Im Besonderen sind die Voraussetzungen für geeignete ganztägige Schulformen zu prüfen.

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    Erfolgsmessung Prozentualer Rückgang des Sonderschulbesuchs

    Daraus folgt eine deutliche schrittweise Verringerung der Anzahl von Sonderschulen im Bundesland bzw. bei einigen Standorten auch eine Umwandlung in eine inklusive allgemeine Regelschule

    Zahl der erfolgreichen Abschlüsse von SchülerInnen mit SPF an allgemeinen Schulen

    Entwicklung von Förderplänen für Kinder ohne SPF

    Verankerung von inklusiver Qualitätsentwicklung in den Entwicklungsplänen (SQA)

    Verbesserung der Barrierefreiheit und der inklusionsbezogenen Ausstattung

    Evaluation Das BIFIE führt die Evaluation der Entwicklung der Modellregionen durch.

    Eckpunkte für die Konzeption einer Inklusiven Modellregion

    Ziele Selektions- und Segregationsmechanismen überwinden. im ersten Schritt auf die Einstufung von Schüler/innen in den Lehrplan der

    Allgemeinen Sonderschule verzichten. Kompetenzorientierte Niveaustufen, lernzieldifferente Lehrpläne und individuelle

    Förderpläne zur Differenzierung von Lernangeboten innerhalb des Lehrplans der Regelschule entwickeln.

    Damit könnten vermehrt inklusive Unterrichtsangebote an allen Schulen geschaffen werden ohne dass die polarisierende Frage „Sonderschule ja oder nein“ in den Vordergrund rückt.

    Evaluierung und qualitative Weiterentwicklung der SPF Vergabe ZIS als Kompetenz- und Beratungszentrum

    Inklusive Modellregionen – Beschreibung In Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sollen Inklusive Modellregionen entwickelt werden. In diesen Regionen wird – entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und basierend auf dem Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020 sowie entsprechend dem aktuellen Regierungsprogramm – die Entwicklung einer gemeinsamen Schule für alle erprobt, sodass eine Segregation nach sonderpädagogischem Förderbedarf, Sprachdefiziten sowie Entwicklungsstand aufgehoben wird.

     

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    Die Etablierung Inklusiver Modellregionen folgt regionalen Aktionsplänen, die Lösungsansätze und konkrete Maßnahmen für folgende Aspekte enthalten:

    Unterstützungssysteme/ZIS Insitutionelle Weiterentwicklung von Schulstandorten zu inklusiven

    Bildungseinrichtungen Bedarfsgerechte und bedürfnisorientierte Förderung aller Schüler/innen Flexibler Ressourceneinsatz für standortbezogene Modelle der Individualisierung und

    flexiblen inneren Differenzierung Barrierefreiheit Zeitgemäße, dem Prinzip einer inklusiven Schule verpflichtete Aus- und

    Weiterbildung von Pädagog/inn/en Forschende Begleitung der Umsetzung

    Die Definition der regionalen Ausdehnung muss in enger Abstimmung zwischen LSR und den Ämtern der Landesregierungen erfolgen, wobei darauf zu achten ist, dass Entwicklun-gen im Zuge der Verwaltungsreform sowie der Neugestaltung der Schulaufsicht im Sinne einer möglichst effizienten Bündelung von Ressourcen und Verwaltungsstrukturen in die Konzeption einbezogen werden.

    In jedem Schuljahr (beginnend mit 2015/16) kann in einem Stufenplan die Einrichtung von inklusiven Regionen zwischen Bund und Ländern vereinbart werden – mit dem Ziel, bis zum Jahr 2020 alle Regionen des Bundesgebiets zu involvieren.

    Bei der Betrachtung der Kosten ist von einem „whole-government-approach“ auszugehen und die auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene vorhandenen Ressourcen sind zu bündeln. Dabei sind nicht nur die Ressourcen des Schulsystems, sondern auch die Mittel aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich zu nutzen. Eine wesentliche Aufgabe für die Entwicklung des Konzeptes auf regionaler Ebene wird in der Zusammenschau vorhandener/nutzbarer Mittel und der interdisziplinären sowie interinstitutionellen Zusammenarbeit liegen.

    Die Qualitätsentwicklung in einer Inklusiven Modellregion ist durch folgende Maßnahmen sicher zu stellen:

    Schulen betreiben Inklusion aktiv – Arbeit an der Schulqualität (SQA: Entwicklungs-pläne und BZG).

    in den Klassen werden Lernformen eingesetzt, die ein Miteinander auf verschiedenen Niveaus ermöglichen – Arbeit an der Unterrichtsqualität (Individualisierung, Differenzierung, Förderkonzepte).

    der Einsatz von Ressourcen erfolgt bedarfsorientiert, zielgerichtet und flexibel – Arbeit an der Steuerungsqualität (Schulleitung, Schulaufsicht).

    für Schüler/innen mit besonderen Bedürfnissen werden angemessene Vorkehrungen getroffen – Arbeit an der Struktur- und Prozessqualität (Beratung und Begleitung durch ZIS und PH).

    Lernschwierigkeiten werden erkannt und angemessen im Unterricht berücksichtigt -Arbeit an der Förderqualität, vor allem auch im sprachlichen Bereich (Diagnose-und Förderkompetenz).

     

      

     

     

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    für Notfälle und Krisen stehen geeignete Einrichtungen und Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung – Arbeit an der strukturellen Flexibilität (Schulpsychologie, Kliniken, Kinder- und Jugendhilfe, kommunale Einrichtungen, usw.).

    Im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pädagog/Inn/en wird der Bildungsschwerpunkt Inklusion intensiv verankert bzw. angeboten – Arbeit an der systematischen Personalentwicklung (PH).

    die Zusammenarbeit mit Eltern und externen Unterstützungseinrichtungen wird im Sinne der Optimierung der Erziehungs- und Bildungsprozesse ausgebaut - Arbeit an der Vernetzungs- und Kooperationsqualität (Vernetzung aller Unterstützungs-systeme in der Region und auf Schulebene).

    Evaluierung– Arbeit an der Qualitätssicherung (BIFIE).

    2. Neuorganisation des ZIS (Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik

    Problemaufriss Die bisherige Entwicklung der ZIS zeigt, dass das Führen einer Sonderschule und der gleichzeitige Ausbau der Integration / Inklusion an anderen Standorten oft nicht bewältigbar sind. Daher wurde der Wunsch von zahlreichen Regionen an das BMBF herangetragen, die ZIS in die LSR einzugliedern und in den IMR als Regionale Inklusionszentren (RIZ) zu strukturieren.

    Ziele Die Aufgaben der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik sollen künftig durch den LSR wahrgenommen werden. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, werden geeignete Lehrpersonen mit den Agenden zur Wahrung der Aufgaben eines ZIS am LSR betraut. Soweit noch nicht vorhanden, sind entsprechende Beratungseinrichtungen am LSR (und als Außenstellen) zu schaffen. Diese Einrichtungen stellen in ihren Zuständigkeitsbereichen inklusionspädagogische, insbesondere sonderpädagogische Maßnahmen, bereit, koordinieren diese und beraten und unterstützen Lehrpersonen, die in al


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