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BIGS Lange Geismarstraße 73 D-37073 Göttingen · 2019. 6. 4. · (Jobcenter, ABHs, Agentur für...

Date post: 01-Aug-2021
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Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS) * Sitz: Lange Geismarstr. 73, D-37073 Göttingen Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. York Winkler * Vorstand: Dr. Roland Drubig, Harald R. Losert, Stefan Richers, Rüdiger Rohrig Genossenschaftsregister-Nr. 147, Amtsgericht Göttingen * Bankverbindung: Sparkasse Göttingen, IBAN: DE62260500010000119438 1 Genossenschaft-Generalversammlung Lagebericht 2018 Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS) GLIEDERUNG Geschäftsablauf des Jahres 2018 1. Aktueller Mitgliederstand 2. Projektbereiche I. Integrationskurse Modell Göttingen / Sprachkursübergänge Teilnehmer (SKÜ) II. Sozialberatung nach dem SGB II III. FairBleib Südniedersachsen-Harz IV. Bildungsberatung in Südniedersachsen / Bildungsprämie V. IQ-Anerkennungsberatungsstelle Südniedersachsen VI. Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Göttingen VII. Kompetenzfeststellungen in Sprachkursen für Flüchtlinge (sog. MWK-Sprachkurse) VIII. BIGS AGs IX. BIGS im Internet - Öffentlichkeitsarbeit 3. Gremienarbeit 4. Zertifizierung 5. Personalsituation 6. Ausblick und Perspektiven 7. Sonstiges
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Page 1: BIGS Lange Geismarstraße 73 D-37073 Göttingen · 2019. 6. 4. · (Jobcenter, ABHs, Agentur für Arbeit) 6. Koordinierung Abschlussprüfung (DTZ), seit 2017 für die EEB und Arbeit

Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS) * Sitz: Lange Geismarstr. 73, D-37073 Göttingen Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. York Winkler * Vorstand: Dr. Roland Drubig, Harald R. Losert, Stefan Richers, Rüdiger Rohrig

Genossenschaftsregister-Nr. 147, Amtsgericht Göttingen * Bankverbindung: Sparkasse Göttingen, IBAN: DE62260500010000119438

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Genossenschaft-Generalversammlung

Lagebericht 2018

Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS)

GLIEDERUNG

Geschäftsablauf des Jahres 2018

1. Aktueller Mitgliederstand

2. Projektbereiche

I. Integrationskurse Modell Göttingen / Sprachkursübergänge Teilnehmer (SKÜ)

II. Sozialberatung nach dem SGB II

III. FairBleib Südniedersachsen-Harz

IV. Bildungsberatung in Südniedersachsen / Bildungsprämie

V. IQ-Anerkennungsberatungsstelle Südniedersachsen

VI. Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Göttingen

VII. Kompetenzfeststellungen in Sprachkursen für Flüchtlinge (sog. MWK-Sprachkurse)

VIII. BIGS AGs

IX. BIGS im Internet - Öffentlichkeitsarbeit

3. Gremienarbeit

4. Zertifizierung

5. Personalsituation

6. Ausblick und Perspektiven

7. Sonstiges

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Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS) * Sitz: Lange Geismarstr. 73, D-37073 Göttingen Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. York Winkler * Vorstand: Dr. Roland Drubig, Harald R. Losert, Stefan Richers, Rüdiger Rohrig

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Geschäftsablauf des Jahres 2018 Die letzte ordentliche Generalversammlung hat am 14.06.2018 in Göttingen stattgefunden. Auf dieser Versammlung wurde nicht nur über das vergangene Geschäftsjahr berichtet, sondern auch über den aktuellen Stand und die Perspektiven. Auch in diesem Bericht werden wichtige Informationen und Ereignisse, die bis zur Versammlung im Frühjahr 2019 stattfinden, erwähnt. Vom Finanzamt Göttingen wurde der BIGS mit dem Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer am 17.06.2016 die Gemeinnützigkeit bestätigt. 1. Aktueller Mitgliederstand Die BIGS hat Ende 2018 32 Einrichtungen als Mitglieder. Das Netzwerk „Lernende Region Südniedersachsen“ war zum 31.12.2017 aufgelöst worden. Neue Genossenschaftsmitglieder 2018:

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Förderverein Evangelische Erwachsenenbildung Göttingen-Münden e.V.

Alpha-Zentrum e.V. Ausgeschiedene Genossenschaftsmitglieder zum 31.12.2018:

Rüdiger Reyhn (persönliche Mitgliedschaft)

Salo Bildung und Beruf GmbH

Institut für angewandte Sozialfragen gGmbH 2. Projektbereiche I. Integrationskurse Modell Göttingen 2018 Seit Juli 2012 werden über die BIGS die Einstufungstests (ET) von potentiellen Kursteilnehmenden für die Stadt Göttingen und Abschlussprüfungen seit 2013 für Teilnehmende von Kursen in der Stadt und im Landkreis Göttingen koordiniert und durchgeführt. Die Abschlussprüfungen (DTZ) wurden in 2018 für Arbeit und Leben, die Beschäftigungsförderung Göttingen sowie die EEB durchgeführt. Es fanden insgesamt 16 DTZ Prüfungen statt, davon 7 für Arbeit und Leben (4 DTZ über das Bamf, 2 DTZ nach Maßnahmen und 1 DTZ im MWK Kurs), 5 für die BfGoe (alle über das Bamf) und 4 für die EEB (ebenfalls alle über das Bamf). Insgesamt wurden 257 Teilnehmende geprüft. (Vorjahr 7 DTZ Prüfungen mit 124 TN). Zudem hat die Bigs auch den Test Leben in Deutschland (LiD) als Abschluss des Orientierungskurses für Arbeit und Leben und die Beschäftigungsförderung koordiniert. Für das Jahr 2019 ist erneut die Koordination der DTZ´s für die EEB, Arbeit und Leben sowie die BfGoe geplant. Bei der BfGoe und Arbeit und Leben kommt noch die Koordination der Tests Leben in Deutschland hinzu. Seit September 2018 gibt es einen weiteren Integrationskursträger in der Stadt Göttingen: Das Alpha Zentrum in Grone. Dort werden allgemeine Integrationskurse sowie Alphabetisierungskurse angeboten. 2018 fanden Einstufungstestdurchläufe mit 370 Personen statt (2017: 498 - 2016: 397 – 2015: 218 – 2014: 200). Beachtet werden sollte hierbei, dass sich die Testverteilung wie folgt auf die Quartale aufteilt:

1. Quartal: 82 EST´s

2. Quartal: 123 EST´s

3. Quartal: 91 EST´s

4. Quartal: 74 EST´s

Die Verteilung an die Sprachkursträger war wie folgt:

26 TN zu AFU (der ab Dezember geplante Integrationskurs musste aufgrund mangelnder TN Zahl verschoben werden)

44 TN zu Arbeit & Leben (Kursstart im Sommer mehrmals verschoben mangels TN)

54 TN zur BfGoe (Kursstart sowohl des Frauen - IK als auch der Wiederholerkurse mehrmals verschoben)

53 TN zur EEB (Start sowohl des I - Kurses als auch der Alphakurse mehrmals verschoben)

32 TN zum IB

87 TN zur VHS

46 TN zur ZW

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Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS) * Sitz: Lange Geismarstr. 73, D-37073 Göttingen Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. York Winkler * Vorstand: Dr. Roland Drubig, Harald R. Losert, Stefan Richers, Rüdiger Rohrig

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15 TN die seit September dem Alphazentrum TN zugewiesen wurden

13 TN die aus verschiedenen Gründen (fehlende Kinderbetreuung, Erwerbstätigkeit, Krankheit) derzeit in keinem Kurs sind.

Die „Zentrale Einstufung Integrationskurse“ agiert als Erstanlaufstelle für alle potentiellen Kursteilnehmer mit Berechtigung / Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs und erbringt folgende Leistungen:

1. Erstberatung 2. Aufnahme der TN und Eintrag in die BAMF-Datenbank 3. Durchführung eines Einstufungstests und Zusammenfassen der Ergebnisse 4. Trägerneutrale Beratung im Interesse des TN 5. Rücksprache/Abstimmung und Übergabe an die Kursträger und nach Anfragen an die Regelinstitutionen

(Jobcenter, ABHs, Agentur für Arbeit) 6. Koordinierung Abschlussprüfung (DTZ), seit 2017 für die EEB und Arbeit und Leben und seit 2018 zusätzlich

noch für die BfGoe Neben der Überprüfung der Sprachkenntnisse geht es auch um eine erste Einschätzung der Gesamtkompetenz. Ziel ist die Vermittlung in einen leistungsentsprechenden Integrationskurs und ggf. weitere Beratungsempfehlungen, z.B. Beratung zur Überprüfung der mitgebrachten beruflichen Qualifikationen im IQ-Programm. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, dass die Stelle „Zentrale Einstufung Integrationskurse“ nach bilateraler Absprache mit den Kursträgern als DTZ-Prüfstelle fungiert. Ca. einmal pro Quartal findet ein Austausch zwischen den Kursträgern und der BIGS statt (Trägertreffen). II. Offene Sprechstunde Neben den oben genannten Tätigkeiten hat die BIGS seit Januar 2018 zweimal pro Woche eine offene Sprechstunde eingerichtet. Sie dient der Entlastung der Einstufenden und ist eine niedrigschwellige Beratung im Bereich Spracherwerb, bei Problemen im Kurs, einem Kurswechsel oder der Wiederholung von Stunden, Kursen oder Prüfungen. Die Teilnehmenden erhalten Unterstützung, wenn sie ihren Sprachkurs unterbrochen haben und wieder in einen Kurs einsteigen wollen. Ebenso finden sie Hilfe, wenn sie den Integrationskurs abgeschlossen haben und weiter Deutsch lernen wollen. Auch das Fallmanagement des Jobcenters und die Bundesagentur für Arbeit nehmen das Beratungsangebot telefonisch wahr. Im Jahr 2018 haben von diesem Angebot 279 Personen Gebrauch gemacht. III. Sprachkursübergänge Teilnehmer (SKÜ) Das Projekt Sprachkursübergänge wird seit Dezember 2018 von der Stadt Göttingen gefördert. Dieses Projekt mit einem geringen Stundenvolumen (8 Std./Woche) soll in der Zielsetzung eine Lücke schließen, die oftmals für Teilnehmer (TN) auftritt, wenn sie einen Sprachkurs abgeschlossen haben, ihn abbrechen oder wiederholen wollen. Im Rahmen der Prozesskette Integration ist es wichtig, dass diese Personen eine Anlaufstelle haben, die mit ihnen zusammen ihren weiteren Qualifikationsweg koordiniert. II. Sozialberatung nach dem SGB II Die BIGS koordiniert seit September 2006 die unabhängigen Beratungsstellen zum Arbeitslosengeld II in Stadt und Landkreis Göttingen, seit Herbst 2015 im Altkreis Osterode und seit 2017 im Landkreis Northeim. Die Beratungen wurden 2018 an drei Standorten im Stadtgebiet Göttingen bei Kore e.V., der LEB, bei der BV Arbeit und Leben angeboten, sowie im vierzehntägigen Abstand in Duderstadt in den Räumen der VHS und montags in Hann. Münden in den Räumen des Gemeinnützigen Bauvereins, sowie wöchentlich in Osterode, Bad Lauterberg, Walkenried und dreimal wöchentlich in Northeim. Die Qualität der Arbeit und die der Berater wurde durch regelmäßige fachliche Austausche erhöht, an diesen Treffen nahmen auch Mitarbeiter der Bildungsgenossenschaft teil. Darüber hinaus gab es in sechswöchigen Abständen einen Informationsaustausch zwischen den SGB II-Beratern und regional ansässigen Sozialrecht-Fachanwälten, mit denen auch gegebenenfalls juristisch zusammengearbeitet wird. Zudem haben verschiedene BeraterInnen im vergangenen Jahr an Fortbildungen zu unterschiedlichen Schwerpunkten teilgenommen. Die finanzielle Zuwendung des Landkreises Göttingen für das Jahr 2018 in Höhe von 81.000 € reichte nicht aus, um

Miet- und Sachkosten der Beratungsstellen 2018 finanzieren zu können. Durch zusätzliche Finanzmittel vom Land

Niedersachsen konnte das Defizit im Personalkostenbereich für 2018 nur teilweise aufgefangen werden.

Mitarbeiter/innen des Beratungsverbundes haben an verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen, veranstaltet vom Bündnis Niedersächsischer Erwerbsloseninitiativen (BüNE) z.B. am 12.09.18 „Schnittstellen des SGB II zur Krankenversicherung, am 14.11.18 „Fortbildung zu Sozialverwaltungsverfahren SGB I und SGB X“, an dem Seminar „ALG II – Bescheide prüfen und verstehen“ am 21./22.02.18 in Hamburg (Ref. Harald Thomé) und am

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12./13.11.18 in Wuppertal (Ref. Harald Thomé) zum Themenbereich „Abgrenzung SGB II zu SGB III“, „Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis“ am 28.03.18 in Frankfurt.

Beratungen 01.01.2018– 31.12.2018 (im Vergleich zu Vorjahreszahlen)

01.01.18 - 31.12.18

01.01.17 - 31.12.17

01.01.16 - 31.12.16

01.01.15 -31.12.15

01.01.14 -31.12.14

01.01.13 - 31.12.13

01.01.12 - 31.12.12

Anzahl der Beratungen 2106 1957 2.018 1.978 2.072 1.953 2.024

Geschlecht

Männer 859 734 802 798 866 744 809

Frauen 1247 1223 1.216 1.180 1.206 1.209 1.215

Migrationshintergrund 579 432 344 300 294 278 340

Alter

unter 25 7,7 6,1%% 9% 8% 8% 15% 15%

25 bis 50 55,4 65,4% 70% 50% 52% 50% 50%

über 50 36,9 28,5% 21% 42% 40% 35% 35%

Wohnort

Stadt Göttingen 1233 1.263 1.440 1.423 1.458 1.336 1.322

Altkreis Osterode/Harz 210 144 80 6

Landkreis Northeim 153 62

Altkreis Göttingen u.a. 510 524 498 549 614 617 702

Familiäre Situation (Tendenzaussagen, da bei telefonischen Beratungen nicht immer erfassbar)

alleinstehend 50,0 58,9% 60% 60% 55% 40% 45%

alleinerziehend 16,0 15,3% 15% 20% 20% 30% 28%

Paare/Familien 34,0 25,8% 25% 20% 25% 30% 27%

Finanzielle Situation

Ohne ALG Bezug 27 25% 20% 20% 30% 28% 20%

ALG I 7 7% 5% 8% 5% 7% 5%

ALG II 66 68% 75% 72% 65% 65% 75%

Beratungszahlen bis 2014 nur Stadt Göttingen und Altkreis Göttingen. III. FairBleib Südniedersachsen-Harz (Integrationsrichtlinie Bund, Handlungsschwerpunkt IvAF) FairBleib Südniedersachsen-Harz (FBSH) ist eines von derzeit bundesweit 41 Projektverbünden, der im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund mit dem Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerbern/innen und Flüchtlingen (IvAF) gefördert wird. Der Handlungsschwerpunkt „IvAF“ der ESF-Integrationsrichtlinie Bund hat das Ziel, Asylbewerberinnen, Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel bei der Integration in Arbeit, Ausbildung oder bei der Erlangung eines (nachholenden) Schulabschlusses zu unterstützen. Die Maßnahmen für Flüchtlinge sind speziell auf diese Zielgruppe ausgerichtet und umfassen neben detaillierter Einzelfallberatung die betriebsnahe Aktivierung, Qualifizierung und Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sowie Schulausbildung. Die Angebote der Träger der Grundsicherung werden durch diese zusätzlichen Angebote verstärkt. Gleichzeitig werden strukturelle Maßnahmen im aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlichen Bereich für Betriebe, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie für sonstige Stellen, die mit Flüchtlingen arbeiten, durchgeführt. Die Angebote der 41 Projektverbünde mit ihren ca. 300 Einzelprojekten werden von Flüchtlingen sehr gut angenommen. Seit 2015 bis 2018 wurden alleine in den fünf Verbünden in Niedersachsen und Bremen weit über 7.000 Flüchtlinge beraten und begleitet, weitere ca. 7.000 Personen (davon 2018 in FBSH = 2.397 Personen) wurden in diesem Zeitraum kurz beraten (sog.Bagatellfälle unter 8 Std. Beratung/Begleitung), ca. 1.680 Personen (320 Personen im Verbund FBSH)haben in diesem Zeitraum eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit, eine Ausbildung aufgenommen oder eine Schule zum nachträglicher Erwerb eines Schulabschlusses absolviert. Seit Projektstart bis Ende 2017 wurden ca. 13.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter sowie Agenturen für Arbeit im aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlichen Bereich geschult.

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Die Projektlaufzeit ist vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2019. FairBleib Südniedersachsen-Harz steht in der Nachfolge des Netzwerkprojektes FairBleib Göttingen/Südniedersachsen, das zwischen November 2008 und Juni 2015 von der BIGS koordiniert wurde.

Das Projekt FBSH

bietet Migranten/innen mit besonderem Aufenthaltsstatus Hilfestellung bei der Integration in den Arbeitsmarkt

verbessert den Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung im Projektgebiet

bündelt das Know-How von Trägern aus den Bereichen Flüchtlingsarbeit, Beratung, Arbeitsmarkt, Betriebskontakte und kulturspezifisches Wissen in einem Projektverbund

berät und unterstützt beim Umgang mit Behörden

vermittelt Kurzqualifikationen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen, Bewerbungstraining, Unterstützung bei der Arbeitssuche und in berufsbezogenen Deutschsprachkurse

schult Multiplikatoren zu den Themen Willkommenskultur, interkulturelle Kompetenz, rechtliche Rahmenbedingungen zur Integration von Flüchtlingen

Operative Partner im Projekt FBSH sind sechs Einrichtungen mit unterschiedlichen sich ergänzenden Arbeitsbereichen und unterschiedlichen räumlichen Einsatzgebieten. Zu den operativ tätigen Netzwerkpartnern gehören:

1. Beschäftigungsförderung Göttingen – kAöR (BfGoe) 2. Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS) 3. Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen Süd gGmbH 4. Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. 5. Institut für angewandte Kulturforschung e.V. (IfaK) 6. Jugendhilfe Göttingen e.V.

Das Projekt wird von weiteren über 50 strategischen Partnern - zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Einrichtungen, Betrieben und Landes- und Bundespolitikern unterstützt. FairBleib Südniedersachsen-Harz arbeitet über die Projektkoordination (BIGS) in verschiedenen Arbeitsgremien auf regionaler (BA, Kommunen) und Landesebene (div.Ministerien) mit und beteiligt sich an den bundesweiten Austauschen der IvAF-Verbünde.

Das Geschlechterverhältnis der Projektteilnehmer lag Ende 2017 bei ca. 30% (w) zu 70% (m) (2015 ca. 25% zu 75%), ca. 24% sind junge Personen von 16 bis 24 Jahren (2015 ca. 1/3 der Teilnehmer). Der überwiegende Teil der Teilnehmer sind Flüchtlinge aus Syrien, gefolgt von Afghanistan, Irak, Iran, Eritrea, Albanien und Sudan.

Die Räumliche Aufteilung der Teilprojekte (TP) bedeutet, dass die TPs für alle Flüchtlinge und Asylbewerber, die in Ausbildung, Arbeit oder Schule vermittelbar sind, in ihrer Region zuständig sind. Ein Schwerpunkt liegt auf der Ausbildungsintegration (insbesondere auch schulische Ausbildung) der jüngeren Flüchtlinge, sowohl derjenigen die durch langjährige Duldungen besondere Schwierigkeiten haben, Ausbildung und Arbeit zu finden, als auch Flüchtlinge, die erst kurze Zeit im Land sind, zur Ausbildungsfähigkeit zu verhelfen. Mit Afghanistan und Albanien sind zwei Länder zahlenmäßig stark vertreten, die nicht als besonders bleibebegünstigt gewertet werden, für die also die Regelförderangebote nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Herkunftsländer Zielgruppe Anteil in % 31.12.2018 Anteil in % 31.12.2017

Syrien 25,2 25,5

Afghanistan 14,4 14,3

Irak 8,6 8,7

Iran 7,1 6,7

Eritrea 5,1 5,3

Albanien 4,8 5,3

Sudan 3,9 3,5

Kosovo 3,3 3,3

Pakistan 3,2 3,6

Libanon 2,8 3,0

Somalia 2,5 2,3

Elfenbeinküste 2,4 2,3

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Serbien 2,1 2,3

Sonstige Länder 14,6 13,9

Insgesamt 100 100

*Tabellen beziehen sich auf den Stand 31.12.2018 für den gesamten Projektzeitraum.

Wohnort der Teilnehmer nach Landkreis bzw. Altkreis (01.07.2015 – 31.12.2018)

Zahl der Teilnehmer Teilnehmerzahl in %

Altkreis Göttingen 105 7,82

Landkreis Goslar 210 15,63

Landkreis Northeim 336 25,02

Altkreis Osterode 172 12,81

Stadt Göttingen 506 37,68

Sonstige Wohnorte 14 1,04

INSGESAMT 1343 100

Anzahl geplante und tatsächlich erreichte Teilnehmer/innen im Projektjahr 2018

Planung gesamt Plan Projektjahr Ist Projektjahr Kumuliert Ist 2015-2018

Anzahl Teilnehmende 1170 292 195 1343

davon Frauen 486 (= 41,54%) 122 (= 41,78%) 65 (= 33,33 %) 407 (= 30,31%)

davon Männer 684 (= 58,46%) 170 (=58,22%) 130 (= 66,67%) 936 (= 69,69%)

davon Anzahl der Langzeitarbeitslosen

194 (= 16,58%) 49 (= 16,78%) 54 (= 27,69) 256 (= 19,06%)

Zielgruppen-Übergänge in Schule, Unterstützung Integration in Ausbildung bzw. Arbeit vom 01.07.15-31.12.18

Erreichte Zielgruppen Gesamt Männlich Weiblich

Zusammen 1343 936 407

Nach Altersgruppen

unter 18 Jahren 5 1 4

davon Vermittlung in …

- Arbeit (1. Arbeitsmarkt) 0 0 0

- berufliche/schulische Ausbildung 0 0 0

- erneuter Schulbesuch mit dem Ziel des Nachholens eines Schulabschlusses

0 0 0

Sonstiges (z.B. Qualifizierung, arbeitsuchend, Praktika etc.) 0 0 0

18 bis 24 Jahre 325 232 93

davon Vermittlung in …

- Arbeit (1. Arbeitsmarkt) 22 22 0

- berufliche/schulische Ausbildung 31 23 9

- erneuter Schulbesuch mit dem Ziel des Nachholens eines Schulabschlusses

35 14 21

Sonstiges (z.B. Qualifizierung, arbeitsuchend, Praktika etc.) 56 45 11

25 – 54 Jahre 981 690 291

davon Vermittlung in …

- Arbeit (1. Arbeitsmarkt) 122 95 27

- berufliche/schulische Ausbildung 64 41 23

- erneuter Schulbesuch und mit dem Ziel des Nachholen eines Schulabschlusses

44 30 14

Sonstiges (z.B. Qualifizierung, arbeitsuchend, Praktika etc.) 331 217 114

Über 55 31 13 18

davon Vermittlung in …

- Arbeit (1. Arbeitsmarkt) 1 0 1

- berufliche/schulische Ausbildung 1 1 0

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Sonstiges (z.B. Qualifizierung, arbeitsuchend, Praktika etc.) 12 3 9

*Tabellen beziehen sich auf den Stand 31.12.2018 für den gesamten Projektzeitraum. Pro TN wird hier nur eine Vermittlung abgebildet. Weitere Vermittlungen 2018 in:

FBW-Maßnahmen 45

IHAFA (Projekt der Nds. HWK) / WeGEbAu / usw. 64

BAMF-Integrationskurse 87

Sprachkurse (gefördert vom Nds. Min.f.Wiss.u.Kultur; Deu-FöV, für Höherqualifizierte, ehrenamtliche Sprachkurse, andere )

210

Einstiegsqualifizierung 18

Praktika 153

Existenzgründungscoaching 2

Studium 14

Sonderstudiengang für Geflüchtete 2

Qualifizierungsmaßnahmen: BvB / BvJ 9

§ 45-SGB II/III Maßnahme „WiG/Willkommen in Göttingen“ 214 TP4

Sonstige Maßnahmen (z.B. Ambulante Betreuung/Therapie): 51

IQ Verweisberatung 81

Nachhilfe 10 TP 2

Bundesfreiwilligendienst 1

GESAMTZAHL 961 (Mehrfachvermittlungen seriell möglich)

*Tabellen beziehen sich auf den Stand 31.12.2018 für den gesamten Projektzeitraum.

Schulungen zu ausländerrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Fragen wurden von einer Mitarbeiterin des Teilprojektes 5 (IfaK) - wie mit dem BMAS und der Bundesagentur für Arbeit vereinbart - mit bundesweit einheitlichen Schulungsunterlagen durchgeführt. Interkulturelle Schulungsanteile, die in der Regel bei Maßnahmen mit dieser Thematik sehr gut ankommen, konnten aus Zeitmangel nicht in die Schulung integriert werden, sind konzeptionell auch eher an das IQ Netzwerk gebunden, wurden aber von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vermisst. Es fehlt „beraterisches Handwerkszeug“, also Vermittlung von Methoden und auch Materialien, mit denen konkret in der Beratungssituation gearbeitet werden kann, wenn z.B. die Sprachkompetenz der Kunden nicht für intensive Gespräche ausreicht. 2018 sind 13 Schulungen mit insgesamt 222 Teilnehmenden durchgeführt worden. Davon 23 MitarbeiterInnen der Agentur für Arbeit (2 Schulungstermine), 42 MitarbeiterInnen in Jobcentern (2 Termine), 157 andere ExpertInnen (9 Termine) VHS Göttingen, PACE Göttingen, IHK Südniedersachsen, LWK Südniedersachsen, Landessportbund, NTFN, Uni Göttingen, Bildungsvereinigung Arbeit und Leben, IB. Bei 6 (Info-) Veranstaltungen wurden ca. 238 Personen erreicht. Dabei Veranstaltungen für die Zielgruppe: Veranstaltung mit IHK, LWK und Bildungskoordinatorin Landkreis; Veranstaltungen in der BBS des Albert Schweizer Familienwerks in Uslar, mit dem Projekt INSA der VHS Göttingen, mit der Roma Jugend Northeim. Projektvorstellungen durchgeführt bei: Beraternetzwerk Uslar, SOWI Praxisbörse an der Universität Göttingen, Projektbörse des Jobcenters Northeim. Projektmitarbeiter haben in ihren jeweiligen Projektregionen an verschiedenen Netzwerktreffen (Runde Tische, KMN usw.) und auch an (überregionalen) Konferenzen aktiv teilgenommen, z.T. mit Infotischen. Finanziert wird das Verbundprojekt über Bundesmittel (BMAS), ESF-Mittel, kommunale Mittel und Eigenmittel der Verbundpartner. IV. Bildungsberatung in Südniedersachsen / Bildungsprämie Mit dem Zuwendungsbescheid vom 15.12.2016 für das Projekt „Bildungsberatung in Südniedersachsen“ im Rahmen der Förderung von Modellvorhaben „Orientierungshilfe für lebenslanges Lernen schaffen – Modellprojekte für Bildungsberatung einrichten“ durch die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung beauftragte die Ländliche Erwachsenenbildung Niedersachsen im Rahmen eines Weiterleitungsvertrages die Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS) zur Umsetzung des Projektes.

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Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS) * Sitz: Lange Geismarstr. 73, D-37073 Göttingen Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. York Winkler * Vorstand: Dr. Roland Drubig, Harald R. Losert, Stefan Richers, Rüdiger Rohrig

Genossenschaftsregister-Nr. 147, Amtsgericht Göttingen * Bankverbindung: Sparkasse Göttingen, IBAN: DE62260500010000119438

8

Die Bildungsberatung Südniedersachsen der Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG / BIGS ist seit 2009 ein vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) geförderter Beratungsstandort in Niedersachsen. Die Bildungsberatung wird in Form von Orientierungsberatung für alle Menschen der Region angeboten. Die Beratungsstelle hat beratende und koordinierende Aufgaben, führt aber keine eigenen Bildungsmaßnahmen durch. Es ist eine neutrale und trägerunabhängige Anlaufstelle für alle Ratsuchenden, mit weiteren Verweisungen an entsprechende Bildungsanbieter/Netzwerkpartner und Sonstige. Zur Bildungsberatung gehören auch die berufliche Anerkennungsberatung und die Prämienberatung. Die Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen e.V. (LEB), Beratungsbüro Göttingen, ist Projektnehmer seit dem Förderjahr 2013 und beauftragt die BIGS und deren Bildungsberatungsstelle mit der Durchführung des Bildungsberatungsprojektes. Die Beratungsstelle liegt zentral in der Göttinger Innenstadt, in der Langen Geismarstraße 73 in den Räumlichkeiten der BIGS. Da Orientierungsberatung meist einen längeren Beratungsprozess beinhaltet, finden die Beratungen i.d.R. nach Terminabsprache statt. Voraussetzung für die Landesförderung ist eine mindestens 10-prozentige finanzielle Beteiligung des regionalen Netzwerkes unter kommunaler Mitwirkung an der Bildungsberatung. Für die Bildungsberatung in Südniedersachsen ist es immer wieder schwierig, die geforderten eigenen Finanzmittel aus öffentlichen (Kommunen) oder privaten (Netzwerkpartner, u.a. nach dem Niedersächsischen Gesetz anerkannte Erwachsenenbildungsträger) Einrichtungen/Strukturen zu akquirieren. Eine öffentliche Unterstützung von Seiten der Stadt Göttingen und des Landkreises Göttingen wird als freiwillige Leistung erbracht, wenn genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Beitragszahlungen der privaten Netzwerkpartner sind abhängig von deren finanziellen Situation. Die Kommunenvertreter sehen Orientierungsberatung bisweilen noch nicht als einen notwendigen Bestandteil einer kontinuierlichen Daseinsvorsorge an. Eine kommunal geförderte Orientierungsberatung kann aber dazu führen, dass durch den öffentlichen Finanzmitteleinsatz für die Orientierungsberatungen in der Summe sich die öffentlichen Ausgaben reduzieren, da z.B. arbeitslose Ratsuchende schneller durch eine effektive Beratung in bezahlte Arbeit oder Ausbildung kommen. Eine Arbeitsgruppe (Beirat) begleitete das Bildungsberatungsprojekt weiterhin auch im Jahr 2018. Der Beirat hat sich am 04.09.2018 getroffen, um über die Projektumsetzung im laufenden Jahr zu diskutieren und beraten. Die Bildungsberatung Südniedersachsen setzte 2018 die langjährige Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen der Universität Göttingen fort: ZsB, Studium International, Beratungsstelle für Geflüchtete. Damit steht das Format Studium mit den Themen Studienaufnahme, Studienwahl, Studienabbruch, Übergang Studienabbruch-Berufsausbildung auch im Fokus der Bildungsberatung in Südniedersachsen. Auf Landesebene wird die Vernetzung, der Austausch und auch gemeinsame Weiterbildung mit den anderen niedersächsischen Modellprojekten von der Nds. Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) organisiert. Beratungsprofil Die Bildungsberatung Südniedersachsen bietet allen Menschen in der Region Südniedersachsen persönliche und individuelle Beratung und ist eine Erstanlaufstelle für:

Orientierungsberatung: Beratung zur Erarbeitung von vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen, zur Begleitung der Berufswegplanung, zum beruflichen Wiedereinstieg, Umorientierung oder zur beruflichen Neuorientierung für aus dem Ausland zugezogene Personen. Ziel der Orientierungsberatung ist es, den Ratsuchenden die vielfältigen Möglichkeiten des Bildungs- und Berufsweges darzustellen.

Weiterbildungsberatung: Informationen über die regionale (Weiter)Bildungslandschaft und über Fördermöglichkeiten in der Region. Die Bildungsberatung der BIGS versteht sich als Stützpunkt bei der Suche nach geeigneten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten und zuständigen Ansprechpartnern bei Bildungsträgern.

Bildungsprämienberatung: Wie funktioniert die staatlich geförderte Bildungsprämie, welche Weiterbildungsmaßnahmen sind förderungsfähig, wer darf gefördert werden? Diese und andere Fragen können in individuellen Gesprächen geklärt und beantwortet werden.

Beratung zur Studienaufnahme ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung: Beratung zu Studienmöglichkeiten ohne Abitur und mit beruflicher Vorbildung, Hilfe bei der Suche nach geeigneten Hochschulen und Studienformen (Abendstudium; Wochenendstudium; Traineestudium; Onlinestudium; Fernstudium).

Integrationssprachkursberatung: Für Neuzuwanderer bietet die BIGS- Beratungsstelle Beratung zum deutschen Spracherwerb und zur Auswahl der Sprachkursträger in der Region an.

Bildungsberatung Südniedersachsen (Statistik und Erkenntnisse)

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Bildungsberatung 2018 2018 2017

Orientierungs- Bildungsberatung (Erstberatungen) 182 273 Orientierungs- Bildungsberatung (Folgeberatungen) 56 116

Orientierungs- Bildungsberatung (online auf der beranet- Plattform seit Mai 2017) 10 12

KMU- und Organisationsberatung 15 15

Bildungsprämienberatung (BPB) 108 99 Offene Beratungen 279 -

gesamt 650 515

Bildungsberatung 2017 (Erstberatungen)

Zahl 2018 Anteil in % 2018 Anteil in % 2017

Wohnort

LK Gö OHA 29 16 11

Stadt Gö 130 71 62

LK NOM 18 10 19

LK Goslar 5 3 8

Geschlecht

m 97 53 58

w 85 47 42

Alter

u. 25 36 20 29

25-44 105 56 54

ü. 44 41 24 17

Migrationshintergrund

ja 151 83 90

nein 31 17 10

Leistungsbezug

AsylBL 23 13 28

ALG II 82 45 51

ALG I 8 4 3

KLB 43 24 5

Erwerbst. 14 8 10

Mini-Job 8 4 1

Ausb./Studium 4 2 2

Qualifikation

Keine Berufsabschlüsse 80 44 64

HS- Qualif. 57 31 15

Berufsabschl. 37 21 14

Abgebr. 8 4 7

Keine Schulabschlüsse 26 14 14

Keine Berufserfahrungen 49 27 29

Schwerpunkte (Erstanliegen) Zahl 2018 Anteil in % 2018 Anteil in % 2017

Neu- oder Umorientierung 73 40 31

WB/FB 14 8 28

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10

Ausbildung 10 5 11

Studium 5 3 10

Spracherwerb 50 27 16

andere Anliegen (AQB, Fö, Ext.G) 30 16 4

Im Jahr 2018 haben 182 Personen Orientierungsberatung in Anspruch genommen. In der vorgelegten Statistik sind telefonische und elektronische Anfragen, die zum Teil zeitaufwendige Antworten benötigen, nach wie vor nicht berücksichtigt worden (Zeitaufwand – ca. sechs bis acht Stunden/Woche). Konstant bleibt die Zahl der Beratungen für Personen mit Migrationshintergrund. Ratsuchende aus den Ländern wie Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Rumänien sind am häufigsten vertreten. Der Anteil der Männer, die Orientierungsberatung aufgesucht haben, ist im 2018 fast gleich wie im Vorjahr geblieben. Über 50% der Ratsuchenden gehören zu der Altersgruppe zwischen 25 und 44, Anteil der Ratsuchenden im Alter unter 25 ist leicht zurückgegangen, dafür stieg er in der Gruppe über 44. Die Ratsuchenden kamen zu 71% aus der Stadt Göttingen. Anzahl der Ratsuchenden aus den LK Northeim und Goslar ist leicht zurückgegangen, aus dem LK Göttingen Osterode stieg im Vergleich zum Vorjahr um 5% nach oben. Weiterer Rückgang der Beratungszahlen der Empfänger von Asylbewerberleistung und deutliche Zunahme der Ratsuchenden ohne Leistungsbezug sind in diesem Jahr zu verzeichnen. Die Analyse vorhandener Qualifikation ergibt folgendes Bild. Anzahl der Ratsuchenden ohne standardisierten Berufsabschluss (Äquivalent dem deutschen Abschluss) ist deutlich zurückgegangen: von 64% zu 44%. Dabei ist der Anteil von Ratsuchenden mit Hochschulabschluss hat sich verdoppelt – von 15% auf 31%. Der Anteil von Ratsuchenden in der Beratung ohne Schulabschluss und ohne Berufserfahrung ist konstant geblieben. Beide letzten Punkte betreffen vor allem Jugendliche/junge Erwachsenen und Frauen. Die Schwerpunkte der Beratung fokussierten sich im Jahr 2018 auf Neu- bzw. Umorientierungen und auf den Spracherwerb (höhere Niveaus). Präsent waren auch die Themen wie Existenzgründung, Finanzierung von Weiter- und Fortbildungen, Karriereberatung (S. andere Anliegen). Bildungsprämie

Im Rahmen der Beratung in Bildungsfragen setzt die BIGS für die Region auch das Projekt Bildungsprämie seit Dezember 2008 um. Die Förderkriterien für die Beratung zur Bildungsprämie sind 2017 wieder abgeändert worden. Seit dem 1. Juli 2017 gelten verbesserte Bedingungen für den Erhalt und den Einsatz eines Prämiengutscheins. Die Bildungsprämie unterstützt dadurch mehr Menschen bei der Finanzierung einer berufsbezogenen Weiterbildung. Prämiengutscheine werden jetzt jährlich statt wie bisher nur alle zwei Jahre ausgegeben. Die Altersgrenzen fallen weg. Damit können auch Personen unter 25 Jahren und erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner einen Prämiengutschein bekommen. Voraussetzungen sind, dass sie

mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und

über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 € (gemeinsam Veranlagte 40.000 €) verfügen.

Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 €. Prämiengutscheine können nun in den meisten Bundesländern unabhängig von der Höhe der Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden (Wegfall der sogenannten 1.000-€-Grenze). Für den Zeitraum 15.07.2014 bis zum 31.12.2017 wurde vom BVA ein Kontingent von 714 Einzelberatungen bewilligt.

V. IQ-Beratungsstelle Südniedersachsen (Beratung zur Bewertung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Abschlüssen im Rahmen des Programms „IQ-Integration durch Qualifizierung“)

1. Anerkennungsberatung im Rahmen des Landesnetzwerk IQ

Im Jahr 2018 haben insgesamt 571 Personen die Beratungsstellen aufgesucht. Davon haben 331 Ratsuchende die Beratungsstelle erstmals kontaktiert, 7 Personen haben eine Beratung zur Bewertung ihres Schulabschlusses zum Zwecke der Ausbildungs- oder Studienaufnahme nachgefragt, 232 Ratsuchende hatten die Beratungsstelle in den Vorjahren bereits aufgesucht. Insgesamt wurden 721 Folgeberatungen zur beruflichen Anerkennung durchgeführt. Von den 331 Erstberatungen lag der Anteil der Frauen bei 53,47 % und der der Männer bei 46,53 %. 3,9 % der Ratsuchenden (Erstberatungen) waren jünger als 25 Jahre, 81,57 % zwischen 25-44 Jahre alt und 14,8 % über 44 Jahre alt. Der überwiegende Anteil hatte mit 67,4 % einen akademischen Abschluss, während 31,7 % einen Berufsabschluss vorwiesen.

Gesamt Männer Frauen

Anerkennungsberatung 2018 331 46,53 % (154) 53,47 % (177)

Altersstruktur

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U 25 13 69,2 % (9) 30,8 % (4)

25-44 270 46,7 % (126) 53,3 % (144)

Ü 44 49 38,8 % (19) 61,2 % (30)

Qualifikationen (4 Teilnehmende weisen sowohl einen Berufsabschluss als auch einen Studienabschluss nach)

Akademiker 223 44,8 % (100) 55,2 % (123)

Berufsabschluss 105 50,5 % (53) 49,5 % (52)

Schulabschluss 3 66,6 % (2) 33,3 % (1)

Insgesamt haben Ratsuchende aus 80 Ländern die Beratungsstelle aufgesucht. Die Hauptherkunftsländer bildeten Syrien, Iran, Irak, Ukraine und Russland. 13,6 % der Ratsuchenden kommen aus EU-Ländern (dabei sind Polen und Rumänien am häufigsten vertreten).

Dargestellt nach reglementierten und nicht-reglementierten Berufsgruppen wurden folgende Beratungsergebnisse

erzielt. Die angegebenen Werte (Anzahl der Beratungen nach Berufsgruppen und Anträge) berücksichtigen

Erstberatungen 2018 und Folgeberatungen aus den Vorjahren, für die ein Antrag auf

Gleichwertigkeitsfeststellungsprüfung in 2018 gestellt wurde.

Nicht-Reglementierte Berufe: 151 Ratsuchende zur Antragstellung auf Überprüfung der Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG (duale Ausbildungsberufe). Der überwiegende Teil lag mit 102 Ratsuchenden im IHK Bereich (Hauptberufe: FachinformatikerIn für Systemintegration, Kauffrau/-mann für Büromanagement, ElektronikerIn, Bankkaufmann/-frau) und 39 Beratung im HWK Bereich (Hauptberufe: FriseurIn, Kfz-MechatronikerIn, Kälte- und Anlagenbau). Insgesamt konnten 51 Antragstellungen (26 IHK-Anträge und 5 HWK-Anträge, davon ein Antrag auf Meisteranerkennung und ein Antrag bei der LWK) begleitet werden. Im IHK-Bereich erhielten 5 Ratsuchende eine volle Anerkennung und 8 Ratsuchende eine teilweise Anerkennung. Im HWK-Bereich erhielten zwei Ratsuchende eine teilweise Anerkennung. Zu den übrigen Anträgen liegen bisher keine Ergebnisse vor.

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189 Ratsuchende zur Antragstellung auf Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (nicht reglementierte akademischen Abschlüsse – Bachelor/Master BWL, WiWi, Chemie, Biologie, Geographie, Politikwissenschaften, Sportwissenschaften etc. – aber auch IngenieurInnen, Lehramtsstudien, die keine Chance auf Anerkennung haben). Insgesamt konnten 58 Antragstellungen auf Zeugnisbewertung begleitet werden, 16 Zeugnisbewertungen liegen vor. Reglementierte Berufe: 62 Ratsuchende zur Antragstellung auf Überprüfung der Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem NBQFG der Gesundheitsfachberufe (Gesundheits- und KrankenpflegerIn, PhysiotherapeutIn, PTA, MTLA, AltenpflegerIn etc.). Insgesamt konnten 13 (8 Gesundheits- und KrankenpflegerIn, 3 MTLA, 1 PTA, 1 Hebamme) Anträge begleitet werden. Eine Ratsuchende erhielt eine volle Anerkennung und ein Ratsuchender eine Teilanerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger. Für die Berufsgruppe MTLA liegt zurzeit eine Teilanerkennung vor. Der Antrag für PTA ergab eine Teilanerkennung. Der Antrag der Hebamme wurde abgelehnt. 19 Ratsuchende zur Antragstellung auf Überprüfung der Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem NBQFG für die Berufsgruppe der ErzieherInnen. 3 Antragstellungen konnten in die Wege geleitet werden. 64 Ratsuchende zur Antragstellung auf Überprüfung der Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem NBQFG für die Berufsgruppe der LehrerInnen. 9 Anträge auf Überprüfung der Gleichwertigkeit beim Nds. Kultusministerium von denen einer teilweise anerkannt wurde. 8 Ratsuchende zur Antragstellung auf Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation bei der Apothekerkammer Niedersachsen. Es wurden zwei Anträge gestellt, eine Berufserlaubnis wurde erteilt. 2 Ratsuchende zur Antragstellung auf Überprüfung der Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem NBQFG für die Berufsgruppe Sozialpädagogen. Es wurde ein Antrag gestellt, der jedoch wieder zurückgezogen wurde. 51 Ratsuchende zur Antragstellung auf Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (Ärzte und Zahnärzte). Insgesamt wurden 7 Anträge zur Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation für Ärzte gestellt, davon wurde 2 Mal die Berufserlaubnis erteilt. 3 Anträge wurden für Zahnärzte in 2018 gestellt, die noch nicht abschließend bearbeitet wurden. 57 Ratsuchende zur Antragstellung auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur bei der Ingenieurkammer Niedersachsen. Von 14 Anträgen wurde bisher eine Genehmigung erteilt und eine Ablehnung ausgestellt. 10 Ratsuchende zur Beratung der Berufsgruppe der Architekten. Seit 2015 bietet die Architektenkammer den kostenlosen Service einer Vorabstellungnahme, ob eine Eintragung in die Architektenliste zum Führen der Berufsbezeichnung aussichtsreich ist. Von 5 Antragstellungen wurden 2 Stellungnahmen ausgestellt. 5 Ratsuchende aus dem Bereich Psychologie, wovon ein Ratsuchender einen Antrag nach dem Psychotherapeutengesetz gestellt hat. 3 Ratsuchende zur Antragstellung auf Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation bei der Tierärztekammer Niedersachsen, Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die Ratsuchenden kamen überwiegend aus den Regionen: Göttingen (Stadt und Landkreis), Osterode, Northeim und Goslar.

Göttingen (Stadt)

Göttingen (LK) Altkreis Osterode

Northeim (LK und Stadt)

Goslar (LK und Stadt)

andere

223 74 37 78 137 22

Am 01.11.2016 sind die Landkreis Göttingen und Osterode am Harz zum Landkreis Göttingen fusioniert. Der dargestellten Aufteilung nach Beratungsorten liegt die Einteilung der ehemaligen Landkreiszuordnung zu Grunde.

Die Beratungen wurden täglich in der Geschäftsstelle Göttingen, einmal wöchentlich am Standort Northeim und Osterode sowie zweimal wöchentlichen am Standort Goslar durchgeführt. Nach Bedarf wurden zusätzliche Beratungstermine an allen Standorten angeboten. Das Beratungsangebot wurde an allen Standorten in laufenden Integrationskursen vorgestellt und daran anschließend eine individuelle Beratung angeboten. Da die Anerkennungsberatung dem unterstützenden Ansatz der prozessorientierten Beratung folgt, nehmen die Ratsuchenden mindesten 2-3 Beratungstermine in Anspruch. Anzumerken ist hierzu, dass der Zeitraum zwischen den einzelnen Terminen 1-9 Monate betragen kann. Dies ist damit zu begründen, dass viele Ratsuchenden häufig ihre Unterlagen aus dem Ausland erst anfordern müssen, keine ausreichenden Sprachkenntnisse vorliegen und zunächst ein Deutschkurs besucht werden muss, die Finanzierung der Übersetzungs- und Antragskosten erst geklärt werden muss und/oder die Ratsuchenden sich aufgrund privater, finanzieller oder Krankheitsgründen lange nicht melden.

2. Qualifizierungsberatung im Rahmen des Landesnetzwerk IQ

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Die Qualifizierungsberatung zeigt dem Ratsuchenden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gleichwertigkeitsfeststellung Wege auf wie im Falle einer Teilanerkennung über die Absolvierung entsprechender Qualifizierungsmaßnahmen eine Vollanerkennung des Berufsabschlusses erzielt werden kann. Im Falle eines ablehnenden Bescheides erarbeitet die Qualifizierungsberatung unter Berücksichtigung der Bildungs- und Berufsbiographie des Ratsuchenden einen Bildungs- bzw. Qualifizierungsweg mit dem Ratsuchenden, der es ermöglicht neue bzw. erweiterte berufliche Einsatzfelder und Perspektiven zu entwickeln. 2018 wurden insgesamt 108 Erstberatungen (41 Folgeberatungen) im Bereich Qualifizierungsberatungen durchgeführt. Im Rahmen des gesamten IQ Netzwerkes Niedersachsen können die Ratsuchenden, je nach Qualifizierungsbedarf an unterschiedlichen internen IQ-Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. 10 Ratsuchende wurden für ein Qualifizierungsangebot im Rahmen des IQ Netzwerkes Niedersachsen angemeldet. Ein Ratsuchender wurde an FairBleib vermittelt und ein Ratsuchender wurde zwecks Praktikumsplatzsuche an die überbetrieblichen Integrationsmoderatoren vermittelt.

3. Netzwerkarbeit/Öffentlichkeitsarbeit

Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit erfolgte die Bekanntmachung des Beratungsangebotes über:

Flyer

Pressemitteilung im Newsletter des BIGS, regionale Presse

Vorstellung des Projektes (Bildungsträger, BBSen, Jobcentern, Ausländerbehörden, Netzwerk-Migration,

Migrationsberatungsstellen, Kooperative Migrationsarbeit Niedersachsen, Gasthörerprogramm für Flüchtlinge

Universität Göttingen, AG Migration Goslar, Handwerkskammer Göttingen u.a.)

Veranstaltungen

Für die weitere Bewerbung des Angebots wurden regelmäßig die Kurse der Integrationskursträger als auch die über das MWK geförderten Sprachkurse für Flüchtlinge besucht. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 32 Projektvorstellungen, 29 Vernetzungs- und Austauschtreffen und 2 Informationsstände auf Messen durchgeführt. Im Rahmen des IQ Landesnetzwerk fand eine regelmäßige Teilnahme an den Treffen des Nds. Gesamtnetzwerkes statt. VI. Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Göttingen Die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Göttingen ist ein vom Bundesfamilienministerium finanziertes Projekt zur Demokratieförderung und präventiven Extremismusbekämpfung mit Schwerpunkt auf der Förderung der demokratischen Zivilgesellschaft. Die Bildungsgenossenschaft arbeitet in diesem Projekt als „Koordinierungs- und Fachstelle“ (KoFa) eng mit dem Landkreis Göttingen zusammen, der Hauptantragssteller ist. Wesentliche Aufgaben sind neben der fachlichen Beratung und dem Netzwerkaufbau die Verwaltung eines Förderfonds für Kleinstprojekte in Höhe von 48 000 Euro in 2018 einschließlich Beratung von Trägern in der Projektentwicklung. Die Arbeit der Koordinierung- und Fachstelle war in 2018 durch einen Stellenwechsel geprägt. Im April hat Philipp Kallenbach die Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle übernommen. Die etablierten Projektstrukturen konnten erfolgreich aufgenommen und fortgesetzt werden, sodass eine kontinuierliche Projektumsetzung gewährleistet wurde. Die vierte Demokratiekonferenz im Landkreis Göttingen fand unter dem Titel „Extrem ländlich – Rechte Strukturen im ländlichen Raum“ am 16. Oktober im Rathaus Duderstadt statt. Sie wurde gemeinsam mit der Partnerschaft für Demokratie in Osterode ausgerichtet und hat die Idee der Partnerschaften aufgenommen, Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammenzubringen. Im Aktions- und Initiativfonds wurden im vergangenen Jahr 12 Projekte erfolgreich durchgeführt, zum Teil in Kooperation mit Mitgliedern der Bildungsgenossenschaft. Im Jugendfonds wurden drei Projekte erfolgreich durchgeführt. Die Verwaltung des Aktions- und Initiativfonds sowie des Jugendfonds gestaltet sich als äußerst arbeitsintensiv. Dies trat insbesondere angesichts der – im Vergleich zu 2017 – höheren Mittel im Aktions- und Initiativfonds zutage. Bei der Verwaltung der Fördermittel liegt somit der Fokus auf einer Anpassung der Beratungsstruktur für Einzelprojektträger, um den Prozess der Projektabrechnungen zu optimieren.

VII. Kompetenzfeststellungen in Sprachkursen für Flüchtlinge (sogenannte MWK-Sprachkurse)

Kompetenzfeststellung im Rahmen des Projektes „Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten“ (SEG) führte die BIGS 2018 in drei Kursen bei zwei Kursträgern durch (BW ver´di, eeb).

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Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS) * Sitz: Lange Geismarstr. 73, D-37073 Göttingen Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. York Winkler * Vorstand: Dr. Roland Drubig, Harald R. Losert, Stefan Richers, Rüdiger Rohrig

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In der Kompetenzfeststellung werden die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der TN herausgearbeitet. Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für ihren weiteren beruflichen Weg in Deutschland können so aufgezeigt werden. Die TN werden über die nächsten zu gehenden Schritte informiert und an die Stellen verwiesen, an denen sie hierfür Unterstützung erhalten können. Zudem erhält jede/r TN eine schriftliche Zusammenfassung mit den Hauptpunkten der Kompetenzerfassung. Eine Rückmeldung an den Träger über das Ergebnis der Kompetenzerfassung wird schriftlich gegeben. Die eingesetzten Instrumente zur Kompetenzfeststellung reichen je nach Niveaustufe der TN von Arbeit mit Kompetenzkarten über den Einsatz von biografischen Zeitstrahlen bis hin zu komplexeren Methoden wie dem ProfilPASS oder dem Talentkompass aus NRW. Gegebenenfalls werden weitere Instrumente hinzugenommen. VIII. BIGS-AGs Auf dem Perspektiv-Workshop der BIGS am 14.06.18 wurde vereinbart, zentrale Arbeitsfelder der Genossen konzentrierter in Arbeitsgruppen zu thematisieren. Neben der bereits existierenden Arbeitsgruppe zum Themenfeld berufliche Bildung (vormals „BIGS-Verbund 45“) wurde eine AG Integration/Migration beschlossen, an der neben den Integrationskursträgern auch Träger der beruflichen Bildung, Projektträger im Bereich Integration/Migration und andere Sprachkursträger teilnehmen, um die Prozesskette der Integration für Migranten abbilden und bearbeiten zu können, sowie die Reaktivierung der AG politische Bildung und die der“ AG Gemeinsame Dienstleistungen“. Die AGs haben 2018 ihre konstituierenden Sitzungen gehabt und eine Weiterarbeit für 2019 beschlossen. IX. BIGS im Internet - Öffentlichkeitsarbeit Die Weiterentwicklung der BIGS-Homepage (www.bildungsgenossenschaft.de) wurde 2018 fortgesetzt. Die Anfang 2017 deaktivierte Webbasierte Seite zum Thema „BO-Maßnahmen für Flüchtlinge auf der Grundlage des §45 SGB III“ (BIGS Verbund 45) und daher frei gewordene Seite wird seit 2018 für den Projektverbund FairBleib Südniedersachsen-Harz genutzt (http://fairbleib.org), u.a. wird über diese Seite die gemeinsame Veranstaltung der IvAF-Verbünde in Niedersachsen und Bremen am 07.02.19 in Hannover beworben. 2018 standen für die Öffentlichkeitsarbeit der BIGS (u.a. Pflege der Homepage) 6 Std./Woche zur Verfügung. 3. Gremienarbeit Mitarbeiter der BIGS arbeiteten 2018 in verschiedenen Gremien außerhalb der Projektarbeit mit und vertraten dort die Interessen der BIGS, der Genossen und der regionalen Bildungsanbieter. Die BIGS ist oftmals bzgl. der Mitarbeit in Gremien angefragt worden, da sie über ein größeres Netzwerk verfügt und selber nicht als Bildungsanbieter im operativen Geschäft auftritt, sondern koordinierend tätig ist. In folgenden Strukturen vertrat 2018 die BIGS über die (oben angeführten) Projektbereiche hinaus die Genossen bzw. die (regionalen) Bildungseinrichtungen in Gremien (Beirat u.ä.):

Örtlicher Beirat (SGB II-Beirat) beim Landkreis Göttingen (1 Genosse der BIGS)

Kooperative Leitung Netzwerk Migration Region Göttingen (Mitarbeiter (MA))

Federführung Kooperative Migrationsarbeit Niedersachsen (KMN), RV Südniedersachsen (MA)

Beirat `Integrationskonzept Stadt Göttingen´ (MA)

Beirat NIFBE (Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung), Region Südostniedersachsen (MA)

Steuerungsgruppe FairTrade-Kampagne Stadt und Landkreis Göttingen (Koordination EPIZ Göttingen) – „Region Göttingen wird fair!“ (MA)

Beirat Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement Niedersachsen (MA)

Beiratsmitglied im Projekt InSa (Fachkraft für interkulturelle soziale Arbeit) der VHS Göttingen Osterode

Mitglied RT „Integration Migranten in Arbeit und Ausbildung“ der BA (MA und/oder Vorstand) Darüber hinaus werden Mitarbeiter/innen der BIGS zu Fachvorträgen, u.a. zu den Themen „Migration und Integration“ eingeladen, aber auch zum Thema „Demografischer Wandel in Südniedersachsen - Herausforderungen und Handlungsbedarfe für die Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG“ (03./04.12.18, DIE in Bonn). Auch haben sich die Mitarbeiter außerhalb der Projektarbeit aktiv an verschiedenen Veranstaltungen beteiligt, z.B. Kulturenmesse am 17.06.18 in Göttingen, Integrationskonferenz am 10.09.18 in Osterode/Harz. Vorstandssitzungen fanden im Durchschnitt in ca. achtwöchigen Abständen statt, Aufsichtsratssitzungen bzw. gemeinsame Sitzungen von Aufsichtsrat und Vorstand drei- bis viermal im Jahr. 2018 sind im ehrenamtlichen Vorstand vier Personen, im ehrenamtlichen Aufsichtsrat vier Personen.

Page 15: BIGS Lange Geismarstraße 73 D-37073 Göttingen · 2019. 6. 4. · (Jobcenter, ABHs, Agentur für Arbeit) 6. Koordinierung Abschlussprüfung (DTZ), seit 2017 für die EEB und Arbeit

Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS) * Sitz: Lange Geismarstr. 73, D-37073 Göttingen Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. York Winkler * Vorstand: Dr. Roland Drubig, Harald R. Losert, Stefan Richers, Rüdiger Rohrig

Genossenschaftsregister-Nr. 147, Amtsgericht Göttingen * Bankverbindung: Sparkasse Göttingen, IBAN: DE62260500010000119438

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4. Zertifizierung Die BIGS ist mit Zertifikat vom 07.11.2010 zugelassener Träger nach AZWV/AZAV. Die Zertifizierung hat die fachkundige Stelle der TQCert GmbH aus Kassel durchgeführt. Das letzte Rezertifizierungsaudit hat am 17.10.2018 stattgefunden. Dr. Natalia Hefele hat 2018 Dr. Holger Martens als Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) der BIGS abgelöst, Philipp Kallenbach ist der Datenschutzbeauftragte der BIGS. 5. Personalsituation Im Jahr 2018 waren mit Voll- und Teilzeitstellen über das gesamte Jahr 10 Personen, 1 Person ab März 2018, 1 Person ab Dezember 2018 bei der BIGS angestellt, 1 Person hat im Februar und 1 weitere Person hat im Oktober 2018 aufgehört, eine weitere Person war über das gesamte Jahr als geringfügig Beschäftigte mit der Büroreinigung beauftragt, eine weitere Person auf Minijobbasis in der Projektarbeit. Leiter der Geschäftsstelle ist Dr. Holger Martens, Ursula Eichler und Christina Rogowski bearbeiten die gesamten Verwaltungsaufgaben der BIGS, für den Back-Office-Bereich im IQ-Projekt war Natalja Schneidmüller zuständig. Vertretungs- und sonstige Aufgaben (z.B. Vertretung im Rahmen der Geschäftsstelle und Projekte, aber auch Vertretung der BIGS in Gremien) sind in einem Organigramm festgehalten.

Vier Personen (Hefele, Hammer (bis Okt. 2018 und Träger ab Dez.2018), Kallenbach (bis März 2018, als Nachfolge Akad, Bläsie) waren im Projekt „IQ-Anerkennungsberatung“ im Beratungsbereich mit unterschiedlichen Zeitanteilen beschäftigt, eine Person (Rogowski) mit Stundenanteilen in der Projektverwaltung, eine Person (Schneidmüller) 30 bzw. 38,5 Std./Woche (Schneidmüller) im Back-Office-Bereich.

Drei Personen waren mit unterschiedlichen Zeitanteilen im Projekt „Bildungsberatung in Südniedersachsen“ (Hefele, Müller, Martens) tätig.

Fünf Personen waren anteilsmäßig im Projekt „FairBleib Südniedersachsen-Harz“ (Rogowski, Martens, Hammer, Krickau, Vette) tätig. Für Hammer als Nachfolge Träger.

Zwei Personen waren mit unterschiedlichen Zeitanteilen im Projekt „Partnerschaft für Demokratie“ (Weselmann, Nachfolge ab April Kallenbach, für die Projektverwaltung Eichler) beschäftigt.

Zwei Personen (Müller, Herrmann) waren mit unterschiedlichen Zeitanteilen im Projekt Integrationskurskoordination Göttingen tätig.

In den Arbeitsbereichen Öffentlichkeitsarbeit, EDV, Veranstaltung „Berufliche Bildung“ der BIGS waren mit geringer Wochenstundenzahl, finanziert über verschiedene Einnahmen, zwei Personen beschäftigt (Bläsie, Weselmann, als Nachfolge Kallenbach).

6. Ausblick und Perspektiven Die Arbeit der Bildungsgenossenschaft bezieht sich weiterhin auf die Umsetzung von Kooperations- und Beratungsprojekten. Sie weist im Detail 2018 folgende Aspekte auf: Das im Juli 2015 gestartete Projekt „FairBleib Südniedersachsen-Harz“ (FBSH) im ESF-Förderprogramm „Integrationsrichtlinie Bund – Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen“ hat einen bisherigen Förderzeitraum bis Juni 2019. Im Dezember 2018 wurde vom BMAS bekannt gegeben, dass die Laufzeit des Programms bis Dezember 2022 verlängert wurde. Der Verbund FairBleib Südniedersachsen-Harz hat in bestehender Projektkonstellation für den ersten Verlängerungsabschnitt bis Dezember 2020 im Januar 2019 ein Änderungsantrag beim Bundesverwaltungsamt gestellt. Das Folgeprojekt für die Integrationskurskoordination im GDL Friedland „Modell Integrationskurse Göttingen“ bietet bisher finanziell keine zufrieden stellenden Möglichkeiten Personal hauptamtlich in diesem Projektbereich zu beschäftigen. Auch wenn zwischenzeitlich 2016/2017 die Zahl der zu testenden Personen relativ hoch lag, sind nur Personen mit einer geringen Stundenzahl in diesem Arbeitsfeld refinanzierbar. Wir haben seit Jahren aufgrund der Erfahrungen das Anliegen formuliert (schon in einem Antrag für Modellprojekte als Göttinger Pilotprojekt beim BAMF 2012), dass Ressourcen für eine kontinuierliche und durchgehende Begleitung und Beratung der Teilnehmer/innen während des Kursbesuches zur Verfügung sein müssten, um die Übergänge in anschließende Maßnahmen oder in Ausbildung/Arbeit für die Teilnehmer/innen besser hinzubekommen, auch um eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Angebote hinzubekommen.

Page 16: BIGS Lange Geismarstraße 73 D-37073 Göttingen · 2019. 6. 4. · (Jobcenter, ABHs, Agentur für Arbeit) 6. Koordinierung Abschlussprüfung (DTZ), seit 2017 für die EEB und Arbeit

Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS) * Sitz: Lange Geismarstr. 73, D-37073 Göttingen Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. York Winkler * Vorstand: Dr. Roland Drubig, Harald R. Losert, Stefan Richers, Rüdiger Rohrig

Genossenschaftsregister-Nr. 147, Amtsgericht Göttingen * Bankverbindung: Sparkasse Göttingen, IBAN: DE62260500010000119438

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Für das über niedersächsische Landesmittel geförderte Projekt „Bildungsberatung in Südniedersachsen“ stellt seit 2013 die LEB als anerkannte Einrichtung nach dem Nds. Erwachsenenbildungsgesetz jährlich den Antrag. Einer Weiterförderung des Projektes Bildungsberatung Südniedersachsen ab 2020 ist vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur in Aussicht gestellt worden. Die Bildungsberatungsstelle hat sich seit 2016 operativ an den von den anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung umgesetzten MWK-Sprachkursen für Flüchtlinge beteiligt, Themen waren Weiterbildungsmöglichkeiten, Arbeitslosmeldung etc. (Gruppeninfoveranstaltung/ -beratung und ggf. anschließende individuelle Beratung). Im Beratungsprojekt IQ-Beratungsstelle Südniedersachsen (Erstanlaufstelle Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Inhaber ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse) musste mit Auslaufen der alten Förderperiode Ende 2018 ein Neuantrag in der geänderten Förderrichtlinie bei der koordinierenden Einrichtung für Niedersachsen RKW-Nord GmbH gestellt werden mit 40% reduzierten Fördermitteln im Verhältnis zur Förderperiode 2016 bis 2018. Die derzeitige Förderlaufzeit des Projektes „Partnerschaft für Demokratie“ ist Ende 2019 beendet. Der Landkreis Göttingen als Träger des Projektes möchte einen Anschlussantrag gemeinsam mit der BIGS im Sommer 2019 für den Zeitraum ab 2020 stellen. Das Projekt „Interkulturelles Coaching und Mentoring in Arbeit, Ausbildung, Selbstständigkeit (InCoMe)“ läuft seit Januar 2019 im Landkreis Goslar. Es wird von der Robert Bosch Stiftung GmbH gefördert, erst mal bis Ende 2019. Das Projekt dient der Unterstützung und der Förderung nachhaltiger Beziehungen zwischen Flüchtlingen als Arbeitnehmer/innen sowie klein- und mittelständischen Betrieben als Arbeitgeber/innen im Landkreis Goslar. Flüchtlingen soll zudem die Möglichkeit erhalten, Ideen zur Existenzgründung aktiv zu erproben. Durch den interkulturellen Ansatz und das Mentoring insbesondere in den Betrieben werden das gegenseitige Kulturverständnis gestärkt, Ängste und Vorurteile abgebaut und so der gesellschaftliche Zusammenhalt im Landkreis Goslar gestärkt. Das Projekt läuft in enger Begleitung mit dem Projekt FairBleib Südniedersachsen-Harz im Landkreis Goslar. 2018 wurden zwei Perspektivworkshops der BIGS durchgeführt, in dem die Genossen sich u.a. über inhaltliche Zuschnitte und Aufgaben der BIGS ausgetauscht haben, 2019 ist ein weiterer Workshop im Anschluss an die Generalversammlung geplant. Nach den derzeitigen Planungen erwartet der Vorstand für das Jahr 2019 ein weitgehend kostendeckendes Ergebnis. Die Personalsituation der BIGS wird weiterhin von der Einwerbung neuer, über Drittmittel finanzierter Kooperations- und Beratungsprojekte abhängig sein. Der Genossenschaftsbeitrag pro Jahr liegt weiterhin bei 300 € pro Mitglied. Die BIGS hat daher für die originäre Arbeit für ihre Mitglieder nur ein sehr schmales Budget über den Genossenschaftsbeitrag zur Verfügung. Seit 2018 muss die BIGS mit einer sechsstelligen Summe, insbesondere im Projekt FairBleib Südniedersachsen-Harz, in die Vorfinanzierung gehen, Ursache sind die Verfahrensabläufe bei der Überprüfung und Freigabe der Ausgabennachweise im Rahmen eines erst Ende 2017 aktivierten Onlinesystems. Alle Ausgaben mussten rückwirkend ab 2015 zur Überprüfung durch das BVA in dieses System mit Nachweisebelegen eingegeben werden, so dass sich Verzögerungen bei der Freigabe der ESF-Mittel ergeben haben. Im Laufe des Jahres 2019 müsste sich der Überprüfungsrückstau abgebaut haben. 7. Sonstiges Zur Unterstützung der Projektarbeit werden bei der BIGS Studenten und Studentinnen beschäftigt, die im Rahmen ihres Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen oder Praktikanten/innen im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme. Göttingen, 02.04.2019


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